Großteil der Beschuldigten muss ins Gefängnis

Mehrjährige Haft für jugendliche Wiener Schutzgeld-Erpresser

Freitag, 21. Juni 2024 | 14:00 Uhr

Von: apa

Am Wiener Landesgericht ist am Freitag der Prozess gegen eine Jugendbande zu Ende gegangen, die im September 2023 im Zusammenhang mit Schutzgeld-Erpressungen drei Brandanschläge auf ein Handy-Geschäft in Meidling und zahlreiche weitere Straftaten verübt haben soll. Die Hauptangeklagten im Alter von 17 und 19 Jahren wurden nicht rechtskräftig zu unbedingten Freiheitsstrafen von vier bzw. fünf Jahren verurteilt.

Auf die beiden könnte weitere Unbill zukommen. “Die Einleitung eines Verfahrens wegen terroristischer Vereinigung wird derzeit geprüft”, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, auf APA-Anfrage mit. Einem Bericht der Jugendgerichtshilfe zufolge sind die zwei “fortgeschritten religiös radikalisiert”. Bei der Auswertung ihrer Handys stieß man auf Fotos, auf denen sie maskiert und mit einer schusssicheren Weste vor einer Flagge der radikal-islamistischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) posierten. Der 17-Jährige – Sohn eines Imams – hatte außerdem im vergangenen August im Steinbauerpark in Meidling mit bisher nicht ausgeforschten Mittätern zwei aus Afghanistan stammende Männer als “Ungläubige” bezeichnet, “Allahu Akbar” (“Gott ist groß”) gerufen und die Männer mit dem Tod bedroht, weil sie Alkohol konsumierten. Am darauf folgenden Tag wurden dieselben Männer im selben Park von einer bewaffneten jugendlichen Gruppierung attackiert: Während der eine flüchten konnte, wurde der zweite verprügelt. Er erlitt eine Schädelprellung und eine Kopfverletzung.

Neben den Hauptangeklagten setzte es im Prozess gegen die Jugend-Bande für weitere Angeklagte durchaus harte Strafen. Zwei jeweils 16-Jährige bekamen ein bzw. zwei Jahre unbedingt, ein 21-Jähriger zweieinhalb Jahre “fest”. Teilbedingte Haft fassten ein weiterer 16-Jähriger sowie ein 15-Jähriger aus: der Ältere erhielt zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt, der 15-Jährige 18 Monate, davon sechs Monate unbedingt. Zwei weitere 15-Jährige bekamen vier bzw. 15 Monate bedingt. Den “Mitläufer” erwartet allerdings in wenigen Wochen ein Prozess wegen eines brutalen Handy-Raubes, der auf einer Videoaufzeichnung dokumentiert ist.

“Wir sind hier meilenweit von typischer Jugendkriminalität entfernt. Wir reden hier nicht von Einstiegskriminalität. Das ist absolute Schwerstkriminalität”, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Den 17- und den 19-Jährigen bezeichnete er als “die zwei Chefs, die Köpfe dieser Bande”, für die aus Sicht des Senats “nur massive unbedingte Freiheitsstrafen” in Betracht kamen. Diese, aber auch weitere Angeklagte, hätten ihre Verbrechen “durchtrieben, geplant und gefühlskalt” begangen, hielt der Richter fest.

Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Die zwei Hauptangeklagten sowie ein 15-Jähriger erbaten Bedenkzeit, sechs Beschuldigte waren mit den über sie verhängten Strafen einverstanden.

Seit Mitte Mai hatten sich insgesamt zehn Burschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Sechs von ihnen befanden sich bis zuletzt in U-Haft, der Jüngste blieb der Verhandlung fern.

Vorgeworfen wurde der Bande Brandstiftung, schwere Erpressung, versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, mehrfache schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, kriminelle Vereinigung und verbrecherisches Komplott. Auch schwerer Raub, räuberischer Diebstahl und schwerer Diebstahl waren inkriminiert, wobei beim Raub Macheten und Messer als Tatwaffen verwendet wurden.

Der 17-Jährige hatte in Tschechien verbotene Kugelbomben gekauft. Mit einem Komplizen soll er damit in seinem Kinderzimmer und später in den Räumlichkeiten einer Moschee hantiert und zu Hause einen 2,3 Kilogramm schweren Sprengsatz gebaut haben. In der Moschee wurde laut Anklage auch ein Drohbrief gegen den Handyshop-Betreiber verfasst, wobei dem Schreiben eine Patrone beigelegt war, die zu einem AK-47-Sturmgewehr passte.

Seit 8. September 2023 hatten die Angeklagten den Handyshop-Besitzer in der Steinbauergasse terrorisiert, indem sie zunächst die Fassade des Geschäfts mit drei Böllern sprengten. Ein Schaden von weit mehr als 5.000 Euro war die Folge, die Fenster in angrenzenden Gebäuden gingen kaputt. Weil der Geschäftsinhaber, der der Bande 25.000 Euro bezahlen sollte, auf deren Forderung nicht einging, wurde am 19. September 2023 ein Molotowcocktail in das Geschäft geschmissen. Die von einer Überwachungskamera aufgezeichneten Szenen zeigten, wie ein maskierter Jugendlicher die Brandflasche durch die geöffnete Eingangstür ins Innere des Geschäfts schmeißt, in dem sich der Geschäftsinhaber und seine Frau aufhalten. Als die Flasche am Boden barst und eine Stichflamme in die Höhe schoss, lief die Frau panisch aus dem Geschäft, während ihr Mann mit einem Feuerlöscher die Flammen eindämmte.

Zwischenzeitlich hatten vier Angeklagte einen Raubüberfall auf das Handy-Geschäft verübt, wobei drei maskiert auftraten. Das Geschäft wurde demoliert und regelrecht kurz und klein geschlagen, was ebenfalls von der Überwachungskamera festgehalten wurde.

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