Gleichstellungsrätin

Frist für Gleichstellungsberichte in Südtiroler Unternehmen rückt näher

Montag, 24. Juni 2024 | 12:29 Uhr

Von: luk

Bozen – Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer erinnert die privaten und öffentlichen Südtiroler Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, dass am 15. Juli die Frist für die Einreichung der Berichte über die Situation des männlichen und weiblichen Personals abläuft

Am 3. Juni 2024 hat das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik bekanntgegeben, dass die neue telematische Anwendung für die Einreichung des Berichts über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2022 – 2023 verfügbar ist, und gleichzeitig die Verlängerung der Frist für die Abgabe desselben vom 30. April 2024 auf den 15. Juli 2024 verschoben.

Die wichtigste Neuerung ist die Möglichkeit, eine im Vorfeld erstellte Excel-Datei zu importieren, deren Vorlage auf der Website des Ministeriums (https://servizi.lavoro.gov.it) zur Verfügung gestellt wird.

Es wurde somit eine technische Überarbeitung der Verfahren vorgenommen, ohne dabei die Rechtsvorschriften abzuändern. Die allgemeinen Vorgaben für die Einreichung, die vom Interministerialdekret (Ministerien für Arbeit und für Chancengleichheit) vom 29. März 2022 festgelegt sind, sowie die Gesetzesbestimmungen, welche die Pflicht für die Einreichung der Berichte vorsehen, bleiben unverändert.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 46 G.v.D Nr.198/2006 („Kodex für Chancengleichheit für Männer und Frauen“), abgeändert durch das Gesetz 162/2021, öffentliche und private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einreichung des Zweijahresberichtes verpflichtet sind (Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ist die Einreichung des Berichtes nicht obligatorisch, sondern freiwillig).

„Die Übermittlung dieser Daten ist entscheidend, um ein genaues Bild der Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern in Südtirol zu erhalten. Diese Informationen sind wesentlich, um Maßnahmen zur Schaffung gerechter Arbeitsverhältnisse und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen“, unterstreicht Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.

Weitere Informationen können über den untenstehenden Link (Auswahl der Option „Rapporto periodico sulla situazione del personale maschile e femminile“ im Dropdown-Menü), der vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik bereitgestellt wurde, angefragt werden: https://www.urponline.lavoro.gov.it

Bezirk: Bozen

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