Mögliches strafrechtliches Fehlverhalten

Nach AUA-Flug durch Hagel prüft Staatsanwaltschaft Anzeige

Freitag, 21. Juni 2024 | 14:45 Uhr

Von: apa

Der spektakuläre Landeanflug einer aus Palma de Mallorca kommenden Maschine der Austrian Airlines (AUA) Richtung Flughafen Wien-Schwechat, die am 9. Juni in ein Hagelunwetter geraten war, wird nun auch auf ein mögliches strafrechtliches Fehlverhalten der Cockpit-Crew untersucht. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Gemeingefährdung sei eingegangen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Josef Mechtler, einen Bericht der Tageszeitung “Heute” (Online-Ausgabe).

Die Anzeige wird allerdings nicht von der Korneuburger Anklagebehörde bearbeitet. Sie wurde der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Graz weitergeleitet. “Die Gewitterzelle hat sich im Sprengel der Staatsanwaltschaft Graz befunden”, erläuterte Mechtler im Gespräch mit der APA.

Laut Austro Control war das Unwetter bekannt, die AUA sieht sich deshalb mit Vorwürfen konfrontiert. Zentrale Frage dürfte dabei sein, ob die Piloten die Lage unterschätzt hatten. Die AUA hat neben einer internen Untersuchung auch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) um eine externe Prüfung gebeten. Nach AUA-Angaben soll für die Cockpit-Crew laut deren Angaben die Gewitterzelle auf dem Wetterradar nicht ersichtlich gewesen sein.

Der Airbus A320 war auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle und damit in heftige Turbulenzen geraten. Zunächst wurde der Notruf “Mayday” abgesetzt. Die Maschine landete dennoch sicher am Wiener Flughafen, es wurden keine Passagiere verletzt. Die Maschine wies allerdings Beschädigungen auf.

Kommentare

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1 Kommentar auf "Nach AUA-Flug durch Hagel prüft Staatsanwaltschaft Anzeige"


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Tita-Nina
Tita-Nina
Grünschnabel
6 Tage 11 h

Schlecht Wetter wird immer wieder, vorhergesagt und man hofft es kommt nicht auf uns zu….und wenn’s mal eintrifft, ist der Hagel schneller als ich das Auto in Sicherheit gebracht habe.
Der Flieger ist sicher gelandet, was da oben passiert ist, obliegt dem Pioten/in.

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