Strafen ab März

1.048 Euro Strafe: Diese Hundehalsbänder sind in Meran verboten

Freitag, 24. Januar 2025 | 11:38 Uhr

Von: luk

Meran – Auf Initiative des Bürgermeisters Dario Dal Medico startet in diesen Tagen in Meran eine Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Haustieren. Dabei sollen insbesondere Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen an das Verbot der Verwendung von Würgehalsbändern erinnert werden. Es sind Verwaltungsstrafen von bis zu 1.048 Euro vorgesehen.

Würgehalsbänder sind Halsbänder deren beide Enden in einem Ring enden und die so zusammengesetzt sind, dass sie den Hals des Tieres nach dem Prinzip der Schlinge zusammenziehen. Den eigenen Hund mit einem solchen Zubehör zu führen, ist gesetzlich verboten. Darauf weist Bürgermeister Dario Dal Medico die Bürgerschaft und Gäste hin und erinnert an den Absatz 5 von Artikel 16 des Dekrets des Landeshauptmannes Nr. 19 von 2013.

„Der besagte Absatz legt eindeutig fest, dass folgende Geräte und Zubehör bei der Haltung von Hunden nicht verwendet oder eingesetzt werden dürfen: Halsbänder mit scharfen Spitzen, Würge- oder Reizhalsbänder, Leinen, die am Maul befestigt sind, elektrische Geräte, Geräte, die chemische Substanzen oder akustische Signale, einschließlich Ultraschall, aussenden. Alle Geräte und Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, das Tier zu ersticken oder ihm irgendwelche Leiden zuzufügen, sind ebenfalls verboten. Die einzigen erlaubten Geräte sind Trainingspfeifen. Der Einsatz von Geräten ist nur für das Einfangen streunender Hunde durch die zuständigen Behörden erlaubt“, bekräftigte Dal Medico.

„Im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne, die in diesen Tagen beginnt und den ganzen Februar über fortgesetzt wird, werden die örtlichen Polizeibeamten beauftragt, Personen, die ihre Hunde mit einem Würgehalsband führen, auf das geltende Verbot hinzuweisen, wenn sie ihnen in der Stadt begegnen. Ab März werden im Falle eines festgestellten Verstoßes Sanktionen verhängt“, so Dal Medico.

Die Verwaltungsstrafe für das Führen eines Hundes mit einem Würgehalsband – festgelegt durch das Landesgesetz Nr. 9/2000 – liegt zwischen 292 und 1048 Euro.

Bezirk: Burggrafenamt

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