Burgstaller will finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 80.000 Euro

16 Monate bedingt für Burgstaller-Angreifer

Donnerstag, 27. März 2025 | 13:32 Uhr

Von: apa

Der 23-Jährige, der am 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer “Impulstat aus Dummheit.” Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 23-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin akzeptierte das Urteil.

Der Angeklagte hatte sich reumütig geständig verantwortet. “Ich bekenne mich schuldig, und es tut mir aufrichtig leid”, sagte er. In seinem Schlusswort adressierte der 23-Jährige, der eigenen Angaben zufolge am heimischen Fußball kein Interesse hat, aber Real Madrid-Fan ist, die Anhängerschaft des SK Rapid: “Ich möchte mich bei den Rapid-Fans entschuldigen für die Sorge und den Stress, den ich verursacht habe.” Auch “beim Umfeld von Herrn Burgstaller”, wie er sich ausdrückte, entschuldigte sich der 23-Jährige.

Staatsanwältin sah “unglückliches Sturzgeschehen”

Die Staatsanwältin sprach eingangs des Verhandlung von einem “unglücklichen Sturzgeschehen”. Dem Angeklagten sei es “nicht darum gegangen, dass Burgstaller zu Boden stürzt und sich einen Schädelbruch zuzieht.” Die Verletzung sei “nur durch den Sturz, nicht durch den Schlag selbst” zustande gekommen, betonte die Staatsanwältin. Beim inkriminierten Faustschlag handle es sich um eine “maßlose Überreaktion im Zuge einer relativ unbedeutenden, nicht aggressionsgeladenen Auseinandersetzung”.

Verteidiger Klaus Ainedter betonte im Anschluss, es sei zu einer “Kurzschlussreaktion” gekommen. Es liege ein “Schicksalsschlag, der zwei Menschenleben nachhaltig verändert hat” vor. Die von Ainedter angeregte diversionelle Erledigung war für den Richter “nicht indiziert”, wie dieser unter Verweis auf die Folgen der Tat sowie general- und spezialpräventive Gründe betonte.

“Vor Gericht sind alle gleich”

Der Angeklagte wurde daher wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und erhielt bei einer Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren eine Bewährungsstrafe im unteren Drittel des Strafrahmens. “Vor Gericht sind alle gleich”, betonte der Richter in der Urteilsbegründung. Insofern dürfe es bei der Strafbemessung keine Rolle spielen, ob der Schlag “Burgstaller oder jemanden, den man nicht kennt” getroffen hätte. Mildernd wurden dem 23-Jährigen seine bisherige Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und die Bereitschaft zur Schadensgutmachung angerechnet.

Den vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen errechneten Schmerzengeldsatz in Höhe von 4.200 Euro hatte Verteidiger Ainedter im Verhandlungssaal in bar Burgstallers Rechtsvertreter Nikolaus Rosenauer übergeben. Mit seinen darüber hinausreichenden Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 80.000 Euro, die auch Verdienstentgang umfassten, wurde Burgstaller vom Richter ebenso auf den Zivilrechtsweg verwiesen wie der SK Rapid. Der Rekord-Meister, dessen Geschäftsführer Steffen Hoffmann laut einem zur Berichterstattung abgestellten “Kicker”-Journalisten bei der Verhandlung zugegen war, hatte sich dem Verfahren mit einem Betrag von 60.000 Euro angeschlossen.

“Wer einmal einen Fehltritt macht, den braucht man nicht ins Gefängnis stecken”, erläuterte der Richter hinsichtlich der bedingten Strafnachsicht. Außerdem habe der Mann das Haftübel bereits verspürt. Der 23-Jährige saß zwei Wochen in U-Haft. Am zweiten Tag im Gefängnis wurde der Arbeiter fristlos entlassen, inzwischen hat er zumindest wieder eine Teilzeitbeschäftigung gefunden.

Angeklagter konnte “Kurzschlussreaktion nicht erklären”

“Ich kann mir die Kurzschlussreaktion bis heute nicht erklären”, meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Er habe Burgstaller, der sich nicht aggressiv verhalten habe, zunächst geschubst und dann mit der linken Faust ins Gesicht geschlagen. Der 23-Jährige ist Rechtshänder. “Ich war geschockt, als er auf den Boden gefallen ist. Ich war mit der Situation überfordert und bin weggelaufen”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er betonte, er habe grundsätzlich kein Aggressionsproblem: “So was ist mir noch nie passiert und wird nie mehr passieren.”

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen. Einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es nicht. Burgstallers Freundin hatte um 6.00 Uhr vor der Disco den 23-Jährigen und einen zweiten Mann um Feuer für Zigaretten gebeten, während Burgstaller und ein Rapid-Mannschaftskollege mit einem Taxler um den Fuhrlohn für die Heimfahrt verhandelten. Als der Begleiter des 23-Jährigen der jungen Frau eine Rose schenkte, die er einem vorbeikommenden Blumenverkäufer abgekauft hatte, soll Burgstaller mit den Worten “Was wollt ihr von ihr?” näher gekommen sein. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge war Burgstaller mit 1,68 Promille nicht unbeträchtlich alkoholisiert.

Zwischen dem Fußballer und dem 23-Jährigen entstand eine verbale Auseinandersetzung. In weiterer Folge versetzte der 23-Jährige Burgstaller einen Stoß bzw. Schubser, was auf einem Video aus einer Überwachungskamera dokumentiert ist, das in der Verhandlung abgespielt wurde. Der Rapid-Stürmer hatte zu diesem Zeitpunkt beide Hände in den Hosentaschen und trat nach dem Schubser insofern den Rückzug an, als er einen oder zwei Schritte nach hinten setzte. Der 23-Jährige versetzte dem Kicker darauf mit der linken Faust einen Schlag ins Gesicht, der rechtsseitig traf. Dass es sich bei dem Geschlagenen um einen Stürmer des SK Rapid handelte, war dem 23-Jährigen angeblich nicht bewusst. Der Vater des Angeklagten ist allerdings Rapid-Fan.

Burgstaller erlitt Berstungsbruch des Schädels

Laut gerichtsmedizinischen Gutachten erlitt Burgstaller infolge des Sturzes einen Berstungsbruch des Schädels. Damit verbunden waren Hirnrindenprellungsherde im Bereich beider Stirnlappen und im Bereich des linken Kleinhirns, die mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten verbunden waren. Zudem kam es zu einer traumatisch bedingten linksseitigen Innenohrschwerhörigkeit, die zuletzt Anfang Februar bei einem Hörtest noch objektivierbar war.

“An den Vorfall selber kann ich mich fast nicht erinnern”, erklärte Guido Burgstaller als Zeuge. Er sei “im Krankenhaus aufgewacht”, habe danach von Rapid noch acht Wochen sein Gehalt bezogen und im Anschluss keine Zahlungen mehr erhalten. Er habe zwischenzeitlich mit der Reha und leichtem Training begonnen, bei “Zweikämpfen und Körperkontakt” sei aber noch “ein Risiko” gegeben. “Körperlich-motorisch geht’s mir sehr gut. Ich hab’ andere Probleme”, erwiderte Burgstaller auf die Frage des Richters nach seinem aktuellen Befinden. Auf Nachfrage, was letzteres bedeute, antwortete der Stürmer: “Ich riech’ nix, ich schmeck’ nix.” Es könne bis zu einem Jahr dauern, “bis das wieder kommt. Es kann kommen oder nicht kommen.” Er habe auch Probleme mit dem Auge, die Netzhaut habe sich gelöst.

Der Angeklagte wollte sich nach der Befragung des Rapid-Stürmers bei diesem entschuldigen. Das lehnte Burgstaller ebenso ab wie einen versöhnlichen Handschlag, um den Verteidiger Ainedter namens seines Mandanten ersuchte.

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