Von: apa
Der 21-jährige Raser, der am vergangenen Freitag mit seinem BMW M3 von der Wiener Südosttangente (A23) vor der Polizei geflüchtet war, dabei sein Fahrzeug auf bis zu 230 km/h beschleunigt hatte und nach seiner Festnahme wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden war, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Sein Anwalt Hans-Rainer Rienmüller erwirkte die Enthaftung des bisher Unbescholtenen gegen gelindere Mittel.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lehrling derzeit wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwerer Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung. Geprüft wird, ob er mit seinem Verhalten nicht auch zusätzlich den Tatbestand der vorsätzlichen Gemeingefährdung erfüllt hat, was im Fall einer dahin gehenden Verurteilung den Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre erhöhen würde.
Freunde des Beschuldigten hatten Angst um ihr Leben
Um einer Zivilstreife zu entkommen, die aufgrund seiner Fahrweise auf ihn aufmerksam geworden war, soll der 21-Jährige seinen Pkw mehrfach auf über 200 km/h beschleunigt haben und wiederholt auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Mehrere Kreuzungen übersetzte der Raser bei Rotlicht. Die Aufforderung von zwei Freunden, die mit ihm im Wagen saßen und ihren Angaben zufolge Angst um ihr Leben hatten, endlich anzuhalten, ignorierte er.
Auf der Raffineriestraße mussten laut aktuellem Ermittlungsstand mindestens zehn andere Fahrzeuglenker auf den Grünstreifen ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden. Auf der Stadlauer Straße verrissen mindestens fünf Autofahrer ihre Fahrzeuge, um nicht “abgeschossen” zu werden. Auch Fußgänger soll der rücksichtslos agierende 21-Jährige in Gefahr gebracht haben.
Als der Lenker von der Donaustadtstraße erneut auf die A23 auffahren wollte, fuhren Beamte einer Zivilstreife mit ihrem Auto dem BMW gezielt gegen die Hinterachse und brachten den 21-Jährigen damit zum Stoppen. Wie sich herausstellte, war der 21-Jährige weder alkoholisiert noch von sonstigen Suchtmitteln beeinträchtigt.
Enthaftung mit zahlreichen Weisungen verbunden
Nachdem der bisher mit dem Strafgesetzbuch nicht in Konflikt geratene 21-Jährige fast eine Woche das Haftübel verspürt hatte, gelang es seinem Verteidiger, ihn aus der Justizanstalt (JA) Josefstadt freizuboxen. Laut dem Enthaftungsbeschluss war dafür neben der bisherigen Unbescholtenheit der “persönliche Eindruck vom Beschuldigten, der sich geständig verantwortete und sich einsichtig zeigte” maßgeblich. Der Lehrling musste allerdings das Gelöbnis leisten, keinen Versuch zu unternehmen, die laufenden Ermittlungen zu erschweren. Jeweils per Weisung wurde ihm aufgetragen, an seiner bisherigen Adresse wohnen zu bleiben, seine Lehre fortzusetzen, bis auf Weiteres kein Kraftfahrzeug mehr zu lenken und behördlichen Ladungen Folge zu leisten.
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