Der 28-Jährige wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt.

28-Jähriger muss wegen Mordversuchs über 14 Jahre in Haft

Montag, 17. März 2025 | 21:18 Uhr

Von: apa

Ein 28-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Geschworenen hielten den Angeklagten mit 7:1 Stimmen für schuldig, im Jänner 2024 vor einer Diskothek mit Tötungsabsicht auf zwei Männer geschossen zu haben. Der 28-Jährige hatte beteuert, er habe die beiden Männer mit den Schüssen lediglich auf Distanz halten wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Schießerei trug sich in der Nacht auf den 28. Jänner kurz vor Mitternacht vor der Diskothek “Sender Club” am äußersten Ortsrand von Lustenau zu. Der 28-Jährige sagte aus, seine beiden Opfer seit Jahren gekannt, aber nichts mit ihnen zu tun gehabt zu haben. Allerdings hätten “Tschetschenen” einem seiner Freunde wenige Wochen zuvor ein Bein gebrochen – die beiden Verletzten sind tschetschenischer Herkunft, besitzen mittlerweile aber europäische Staatsbürgerschaften. Er habe Freunde im Büro der Diskothek besucht und dort mitbekommen, dass die beiden Männer am Eingang der Diskothek abgewiesen wurden. In weiterer Folge habe er abhauen wollen, er sei selbst auf der Flucht vor der Polizei gewesen, sagte der 28-jährige Türke.

Angeklagter fühlte sich angeblich bedroht

Vor der Türe sei dann ein Konflikt entbrannt, so der Angeklagte. Einer der beiden habe ihn zum Kampf eingeladen, dann hätten die zwei Männer ihn verfolgt. Er habe sich bedroht gefühlt und geschossen. “Ich wollte sie mit den Schüssen nur auf Distanz halten, aber nicht umbringen”, beteuerte er. Einem der Männer wurde ein Arm durchschossen, dem anderen ein Bein. Nach der Tat flüchtete der 28-Jährige mit einem SUV. Er wurde etwa einen Monat später im Zuge einer Zufallskontrolle in Basel verhaftet. Auf die Frage, weshalb er trotz auferlegten Waffenverbots eine geladene Pistole mitführte, antwortete der 28-Jährige, dass er ständig mit dem Tod bedroht werde.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf schwere Körperverletzung. “Hätte mein Mandant die Opfer töten wollen, hätte er das gekonnt. Aber er zielte bewusst nur auf deren Füße”, sagte er. Ganz anders wurde die Angelegenheit vom Staatsanwalt beurteilt. “Der Angeklagte hat auf die unbewaffneten Opfer fünf Schüsse in eineinhalb Sekunden abgegeben. Das war weder ein Warnschuss noch Notwehr”, sah er ganz klar einen Mordversuch.

Geschworene folgten der Anklage

Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten nicht und sahen seine Schuld als erwiesen an. Die Haftstrafe von 14 Jahren und acht Monaten bildet für den Angeklagten eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung im April 2024. Damals wurde der 28-Jährige schuldig gesprochen, in Bregenz auf ein Wohnhaus geschossen zu haben. Dafür wurde gegen ihn eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten ausgesprochen. Insgesamt muss der Mann also 18 Jahre im Gefängnis absitzen. Den Opfern muss er jeweils 3.060 Euro bezahlen.

Schon gleich nach der Tat waren die Ermittler davon ausgegangen, dass es kein völlig willkürlicher Angriff auf die zwei Männer gewesen sein konnte. Die Erhebungen gestalteten sich dann allerdings auch deshalb außerordentlich schwierig, weil mehrere Zeugen – Freunde des Angeklagten – gegenüber der Polizei Falschaussagen machten, um den Täter zu decken. Auch Videoaufnahmen von Kameras der Diskothek wurden manipuliert. Ihnen wurde ebenfalls bereits der Prozess gemacht.

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