Von: mk
Bozen – Mit Inkrafttreten des Greenpasses wird die 3-G-Regelung auch für Besucher in Südtirols Krankenhäusern übernommen.
Für stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten ist der Besuch eines lieben Angehörigen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund möchte der Südtiroler Sanitätsbetrieb dies auch weitestgehend ermöglichen. Gleichzeitig muss aber vermieden werden, dass Infektionen von außen ins Krankenhaus getragen werden.
Die Besucherregelung sieht demnach weiterhin vor, dass pro Patient eine Person als Besucher zugelassen werden kann. Der Zutritt zur Abteilung erfolgt mittels schriftlicher Genehmigung von Seiten des Abteilungsarztes bzw. der Abteilungsärztin.
Erlaubt sind Besuche in folgenden Situationen:
· Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten
· Bei Patientinnen und Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen
· Bei gebrechlichen Patientinnen und Patienten
· Bei Palliativpatientinnen und -patienten
· Für Partner bzw. Bezugspersonen von Schwangeren kurz vor der Geburt und von Wöchnerinnen
Neben der Besucherslaubnis ist bei der Zutrittskontrolle zur Abteilung eine der folgenden Bescheinigungen vorzuweisen:
· Digitales COVID-EU-Zertifikat (Greenpass)
· Bescheinigung, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 innerhalb der letzten neun Monate abgeschlossen wurde
· Bescheinigung, dass jemand innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 genesen ist
· Ein negativer PCR- oder Antigentest zum Nachweis von SARS-CoV2, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Sollte ein Angehöriger in dringlichen, nicht programmierbaren Fällen (z.B. Intensivabteilung) gerufen werden, kann er nach Durchführung eines Antigen-Schnelltests trotzdem in die Abteilung eingelassen werden.