Von: mk
Bozen – Beamte der Staatspolizei sind im Park der Religionen in Bozen am Donnerstag auf einen nordafrikanischen Mann aufmerksam geworden. Der hielt sich in der Nähe bekannter Drogenabhängiger auf und weckte somit den Verdacht der Ordnungshüter.
Als der Mann die Polizei bemerkte, versuchte er zu fliehen. Allerdings konnte er von den Beamten aufgehalten werden.
Der Mann, der keinen Ausweis bei sich hatte, behauptete, algerischer Staatsbürger und nicht vorbestraft zu sein. Aufgrund seines nervösen und unkooperativen Verhaltens wurde er zur Identifizierung zur Quästur gebracht. Wie sich dort herausstellte, hatte er falsche Personalien angegeben.
Demnach handelte es sich in Wahrheit um J. S., einen 41-jährigen Marokkaner, der sich zwar legal in Italien aufhält, aber bereits vorbestraft ist – unter anderem wegen Gewalt. Gegen ihn liegt eine mündliche Verwarnung vom Quästor von Reggio Emilia vor.
Der brisanteste Aspekt ist jedoch: J. S. steht aufgrund einer Anordnung des Gerichts von Reggio Emilia seit Oktober 2024 unter Hausarrest. Der Mann ist somit aus seiner Haft ausgebrochen und gilt als flüchtig.
Auf die Frage der Polizisten, warum er sich in Bozen aufhält, konnte J. S. keine plausible Erklärung liefern. Er gab lediglich an, einige Landsleute kontaktiert und in Gelegenheitsunterkünften übernachtet zu haben, darunter auch in Kälteschutzzentren.
J. S. wurde wegen Ausbruchs aus dem Hausarrest und wegen falscher Angaben zu seiner Identität gegenüber einem Amtsträger festgenommen und in einer Sicherheitszelle auf der Quästur unter Arrest gestellt. Nun muss sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen.
Quästor Paolo Sartori erließ angesichts der Umstände ein vierjähriges Rückkehrverbot nach Bozen. “Die besondere Aufmerksamkeit, die die Streifen der Staatspolizei bei ihren täglichen Kontrollen walten lassen, ermöglicht es, Personen zu identifizieren und zu verfolgen, die durch ihr Verhalten gegen das Gesetz verstoßen oder die öffentliche Sicherheit gefährden”, betonte Sartori.
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