Von: mk
Meran – Am Samstag haben Beamte des Polizeikommissariats in Meran die Anordnung eines Annäherungs- und Kontaktverbots gegen einen 45-jährigen tunesischen Staatsbürger ausgeführt. Der Mann ist in Meran wohnhaft.
Die Maßnahme, die vom Ermittlungsrichter am Bozner Landesgericht erlassen wurde, verbietet dem Beschuldigten, sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu nähern. Außerdem muss er sich von jenen Orten fernhalten, die die Frau für gewöhnlich in ihrem Alltag aufsucht. Einzuhalten ist ein Mindestabstand von 500 Metern. Jegliche Form von Kommunikation mit der Frau ist ihm untersagt.
Das Verbot wurde nach umfangreichen Ermittlungen aufgrund einer Anzeige der Frau wegen Stalkings und Misshandlung erlassen. Unterstützt wurde sie vom Anti-Gewalt-Zentrum Meran. Der Beschuldigte hatte die Frau über längere Zeit hinweg verfolgt, beleidigt und bedroht.
Im familiären Zusammenleben soll er übertriebene Kontrolle über die Frau ausgeübt haben, die er durch psychologische Gewalt und einschüchterndes Verhalten erzielte.
Wie durch die Ermittlungen der Polizei bestätigt wurde, hat der Mann die Frau auch dadurch schikaniert, indem er ihr die finanzielle Unterstützung bis auf das Notwendigste verwehrte. Ihr war es außerdem nicht gestattet, die italienische Sprache zu lernen, zu arbeiten und telefonisch in Kontakt mit ihrer Herkunftsfamilie zu treten.
Angesichts der ermittelten Tatsachen hat Quästor Paolo Sartori das Verfahren zur Widerrufung der Aufenthaltsgenehmigung des Mannes eingeleitet, um eine Abschiebung aus italienischem Staatsgebiet zu ermöglichen.