Von: luk
Bozen – In einer Aussendung hat die Staatsanwaltschaft von Bozen am Freitag erklärt, nach der Lawinentragödie vom 3. Jänner bei der Haideralm im oberen Vinschgau Ermittlungen aufgenommen zu haben.
Sämtliche Skifahrer, die vor dem Abgang der Schneemassen von der Piste ins freie Gelände abgefahren sind, stehen im Fokus der Staatsanwaltschaft.
In Italien ist das Verhalten, das zur ungewollten Auslösung einer Lawine führt, eine von Art. 449 StGB vorgesehenen Straftat. Falls dieses Verhalten auch eine Tötung verursacht, könnte auch eine Verletzung des Art. 589 (fahrlässige Tötung) vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle Personen, die an der Abfahrt abseits der Piste teilgenommen haben, wobei noch festgestellt werden muss, wer eine ausschlaggebende Rolle eingenommen hat.
Wie nun laut lokalen Medien bekanntgeworden ist, handelt es sich um rund 50 Skifahrer, die die Piste am 3. Jänner vor dem verheerenden Lawinenabgang bei dem die 45-jährige Petra Theurer und ihre elfjährige Tochter Mia aus Deutschland ums Leben kamen, verlassen haben.
Bislang ist jedoch niemand ins Ermittlungsregister der Staatsanwaltschaft eingetragen. Die Untersuchungen befinden sich noch in der Anfangsphase.
Die Ermittlungen dürften sich aber nicht gerade einfach gestalten. Womöglich kann die Schuldfrage gar nicht beantwortet werden, da durch die Wettereinflüsse viele Spuren bereits verwischt worden sind.