Von: mk
Bozen/Sterzing – Nach dem Tod einer 75-jährigen Patientin hat das Landesgericht in Bozen keine strafrechtlich relevante Verantwortung zweier Ärzte am Sterzinger Krankenhaus festgestellt. Die Frau war einem chirurgischen Eingriff zur Stabilisierung zweier Wirbel auf die orthopädische Abteilung im Krankenhaus von Sterzing unterzogen worden. Die Ärzte, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen wurde, sind nun aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden, berichtete die Tageszeitung Alto Adige am freigesprochen.
Im Gegenteil: Im Rahmen der Untersuchung trat zutage, dass das Verhalten der Ärzte in keinem Augenblick von mangelnder Vorsicht gekennzeichnet war. Bekanntlich hatte sich der Vorfall im Oktober 2016 zugetragen. Vier Jahre lang dauerte die Untersuchung. Ermittelt wurde gegen insgesamt sieben Ärzte, vier davon am Krankenhaus in Bozen.
Aufgrund eines Gutachtens hatten die Angehörigen Anzeige erstattet. Aus dem Gutachten ging hervor, dass bei dem Eingriff die Beckenarterie verletzt worden war, was zu einer starken Blutung und zu mangelndem Blutdurchfluss im rechten Bein führte.
Im Rahmen des Gutachtens war außerdem festgestellt worden, dass die Arterie von einem Wundhaken verletzt worden war, den die beiden Chirurgen aus Sterzing benutzt hatten. Die 75-Jährige hatte rund die Hälfte ihres Bluts verloren und die Ärzte, die den Eingriff durchführten, mussten ihr den Inhalt von acht Blutbeuteln zuführen. Dass kein Gefäßchirurg unmittelbar erreichbar war, hat die Situation vermutlich verschlimmert.
Der gesundheitliche Zustand der Patientin hat sich innerhalb weniger Stunden verschlechtert. Am darauffolgenden Morgen wurde die Verlegung ins Krankenhaus nach Bozen beschlossen. Weitere Komplikationen aufgrund einer Thrombose führten dort zum Tod der Frau.
Im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens konnte bereits eine strafrechtliche Verantwortung der Ärzte in Bozen ausgeschlossen werden. Sämtliche Beteiligten wurden entlastet. Im Rahmen der Vorverhandlung sind nun auch die beiden Ärzte aus Sterzing freigesprochen worden.
Die Familienangehörigen des Opfers wurden von der Versicherung des Sanitätsbetriebs auf zivilrechtlichen Weg entschädigt. Damit ist der Fall abgeschlossen.