Von: mk
Auer – Der Frauenmord, der sich erst kürzlich im Fleimstal an der Grenze zu Südtirol ereignet hat, sorgt für Trauer und Bestürzung. Wie berichtet, ist die 50-jährige Viviana Micheluzzi von ihrem 56-jährigen Ehemann Mauro Moser mit einer Schusswaffe getötet worden. Anschließend richtete er sich selbst. Weil die Waffe in Südtirol in Auer gekauft worden war, hat die Bluttat eine Grundsatzdiskussion über die Voraussetzungen für den Erwerb einer Pistole oder eines Gewehrs ausgelöst.
Rund 8.000 Südtiroler haben einen Waffenschein, der von Quästur ausgestellt wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um Jägerinnen und Jäger. Einen kleineren Teil machen Sportschützen aus.
Die Schusswaffen dürfen von zu Hause in den Wald oder auf den Schießstand mitgenommen werden. Benutzt werden dürfen sie nur dort, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige. Ein weitaus geringerer Prozentsatz an Südtirolern trägt eine Waffe zum Schutz vor Gefahren, die auch von Ordnungskräften als Risikopotenzial anerkannt werden. Die Betroffenen dürfen eine Waffe praktisch überall und zu jeder Zeit tragen.
Laut Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten, um legal in den Besitz einer Waffe zu gelangen: Um einen Waffenschein von der Quästur zu erhalten – um zu jagen, aus sportlichen Gründen, oder um sich selbst zu schützen -, bedarf es eines lupenreinen Vorstrafenregisters. Außerdem muss man ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass sowohl die physische als auch psychologische Eignung attestiert. Schließlich muss man am Schießstand eine technische Prüfung ablegen.
Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um die amtliche Genehmigung seitens der Quästur. Die Anforderungen sind im Prinzip dieselben. Eine Ausnahme bildet die technische Prüfung, auf die auch verzichtet werden kann, falls es sich bei der Waffe etwa um ein Ausstellungs- oder Erbstück handelt, das nicht benutzt wird. Sollte dies der Fall sein, ist der Besitz von Munition verboten.
Die amtliche Genehmigung erlaubt außerdem, die Waffe nur im eigenen Haus zu tragen.
Die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe muss in der Regel alle fünf Jahre erneuert werden. Die Ermächtigung kann aber auch widerrufen werden. Dafür reichen bereits „kleinere“ Vergehen aus, die in keinem direkten Zusammenhang mit Schusswaffen stehen, wie etwa eine Strafe wegen Trunkenheit am Steuer. Außerdem führen die Ordnungshüter Kontrollen durch, falls es verdächtige Vorfälle gemeldet werden.
Mauro Moser hat in Auer eine Pistole des Typs Glock mit einem Kaliber von neun Millimetern gekauft. Offenbar hatte der Mann eine Waffenlizenz. Das Verfahren, um so eine Genehmigung zu erhalten, ist in jedem Fall aufwändig und erfordert Zeit. Auch die Führung der Datenbanken ist aufwändig. Sie werden wöchentlich aktualisiert. Italien ist eines der Länder, die Waffenbesitz am strengsten regeln und auch kontrollieren.