Von: mk
Bozen – Ab dem heutigen Freitag kann man sich auf Südtiroler Landesgebiet wieder ohne Eigenerklärung und für sämtliche Erfordernisse bewegen. Bars und Restaurationsbetriebe können mit den vorgesehenen Sicherheitsauflagen von 5.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden. Weiterhin Bewegungseinschränkungen gelten zwischen 22.00 und 5.00 Uhr des folgenden Tages. Das besagt die geltende Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 73 vom 27. November 2020.
Im Hinblick auf das erste Einkaufswochenende im Advent plädiert Landeshauptmann Arno Kompatscher an die Bevölkerung, sich weiterhin mit großer Sorgfalt an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Zudem seien auch im Privaten soziale Kontakte auf das notwendigste Maß zu beschränken, um weitere Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden.
“Die Disziplin der letzten Wochen bei der Einhaltung der Regeln und die große Teilnahme an ‘Südtirol testet’ ermöglicht uns heute diese Lockerungen. Wichtigste Voraussetzung für die Nachhaltigkeit dieser Tendenz bleibt unser aller Verhalten”, unterstreicht auch Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. Oberstes Ziel der Südtiroler Landesregierung sei es, die Infektionszahlen zu senken, um baldmöglichst die Voraussetzungen zur Besserung der aktuellen Situation zu schaffen.