Von: mk
Bozen – Weil der italienische Vater kein Deutsch spricht, muss ein Kind deutscher Muttersprache ab Herbst die italienische Schule besuchen. So hat Anfang des Jahres erstinstanzlich das Landesgericht geurteilt und wenig später auch das Oberlandesgericht, berichtet das Tagblatt Dolomiten. „Hier kommt zuerst der Vater, dann das Kind. Dabei waren die Vorsitzenden beider Richterkollegien deutscher Muttersprache“, stellt die freiheitliche Fraktionssprecherin im Südtiroler Landtag, Ulli Mair, lapidar fest.
Die Eltern des Kindes leben getrennt. Die deutschsprachige Mutter beabsichtigte das Kind, das drei Jahre lang einen deutschen Kindergarten besucht hat, in eine deutsche Schule einzuschreiben. Dagegen wehrte sich der Vater des Kindes, der in Mittelitalien wohnt und arbeitet.
Da der Vater laut erstinstanzlichem Urteil in den vergangenen Jahren keine Bereitschaft an den Tag gelegt habe, elementares Deutsch zu lernen „und angenommen werden müsse, dass ein gewisses Desinteresse des Vaters gegenüber der sprachlichen Identität und Kultur seines Kindes bestehe“, sei auch nicht davon auszugehen, dass er in nächster Zukunft genügend Deutsch erlernen werde, um seinem Kind bei Schulaufgaben helfen zu können, wenn es die deutsche Schule besuchen würde.
Zudem – so das erste Urteil – sei es in Südtirol durchaus üblich, dass Familien ihre Kinder in Kindergärten und Schulen der anderen Landessprache einschreiben. Insgesamt sei es laut richterlichen Urteil in der ersten Instanz deshalb besser, das Kind in eine italienische Schule einzuschreiben.
Detail am Rande: Der Vater sieht das Kind während der Schulzeit jedes zweite Wochenende im Monat, aber allein im Vorjahr hat er einige dieser Treffen sausen lassen.
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