Von: luk
Bozen – Kürzlich haben sich in Südtirol die Fälle von gefälschten Zahlungsaufforderungen und PEC-Mails wieder gehäuft. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen erhalten via E-Mail Rechnungsschreiben von Absendern mit amtlich klingenden Namen. Die Handelskammer rät zur Vorsicht.
Zahlreiche Südtiroler Betriebe erhalten in letzter Zeit gefälschte E-Mails und PEC-Mails mit Zahlungsaufforderungen, die den Eindruck erwecken, sie seien verpflichtend und von amtlichen Behörden ausgestellte Rechnungen.
Aktuell sind solche Zahlungsaufforderungen mit dem Google-Logo im Umlauf. Sie werden via E-Mail an die Betriebe gesendet und sehen den von Google ausgestellten, originalen Rechnungen sehr ähnlich. Dabei handelt es sich aber um gefälschte Zahlungsaufforderungen, die unter keinen Umständen bezahlt werden sollen.
Außerdem sind Fälle von gefälschten Schreiben im Namen der Agentur der Einnahmen bekannt, die via PEC-Mail versendet werden. Die Betreffzeile dieser Spam-Mails ist in einem ähnlichen Format gehalten, wie jene der Standardaussendungen der Agentur der Einnahmen. Die Nachrichten haben im Anhang eine Zip-Datei. Diese enthält ein gefälschtes PDF-Dokument und ist mit einem Link versehen, der, wenn er aufgerufen wird, einen Virus herunterlädt, der den Computer beschädigen könnte. Bei Erhalt solcher Mails ist höchste Vorsicht geboten und es wird empfohlen, die betreffenden Nachrichten zu löschen ohne sie zu öffnen.
Diese derzeit kursierenden Schreiben gehen über die irreführenden Geschäftspraktiken hinaus und bereits in Richtung Betrug. Sie erfolgen nicht im Auftrag einer öffentlichen Behörde und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen.
Irreführende Geschäftspraktiken dieser Art sind keine Seltenheit: Überall in Italien können Datensätze von im Handelsregister oder in anderen öffentlichen Datenbanken eingetragenen Unternehmen abgefragt werden. Diese Betriebe werden in der Folge systematisch mit der Aufforderung angeschrieben, eine Gebühr für die Eintragung der eigenen Firmendaten in private Datenbanken und nicht offizielle Markenregister zu zahlen.
Hierbei wird bewusst eine offiziell klingende Formulierung gewählt, die bei schnellem Durchlesen als Zahlungsaufforderung für die Jahresgebühr oder andere Pflichtgebühren der Handelskammer verstanden werden kann. Erst im Kleingedruckten bzw. bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist.
Betroffene Unternehmer haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen. Weiters hat das Unternehmen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Zahlungsdatum.
Die Handelskammer Bozen veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Menüpunkt „Marktregelung“ laufend die aktuellsten Informationen zu diesen irreführenden Geschäftspraktiken.