Von: luk
Bozen – Einem Mann aus dem Sarntal war wegen der widerrechtlichen Haltung eines Affen angeklagt. Nun endete das Verfahren mit einem Freispruch. Der Grund: Weder bei einer Hausdurchsuchung noch durch weitere Nachforschungen ergab sich eine Spur zu dem Äffchen. Somit liegt keine Straftat vor.
Der Fall, der gestern am Bozner Landesgericht abgeschlossen wurde, geht auf das Jahr 2014 zurück, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Seit 1996 ist in Italien sowohl der Import als auch die Haltung von Primaten verboten. Zeugen wollten das Tier aber gesehen haben – sowohl Nachbarn als auch Personen, denen zufolge der Mann sich mit dem Affen auf der Schulter auch in der Öffentlichkeit gezeigt habe.
Tierschützer erstatteten schließlich eine Anzeige, und die Sache kam ins Rollen. Das Kapuzineräffchen konnte aber nie gefunden werden. Damit fehlten ausreichende Beweise für die vorgehaltene Straftat.