Von: mk
Bozen – Dass die Feierlichkeiten zum Tag der Befreiung vom Nazifaschismus am 25. April friedlich ablaufen, dafür haben auch die Ordnungskräfte gesorgt. Neben den Carabinieri und der Finanzpolizei stand auch die Staatspolizei im Einsatz.
Sowohl bei den offiziellen Feierlichkeiten als auch bei offiziell angemeldeten Kundgebungen wurden keine Zwischenfälle registriert. Gleichzeitig hat die Staatspolizei in Zusammenarbeit mit der Kriminalabteilung der Polizei und der Bozner Ortspolizei mehrere außerordentliche Kontrollen durchgeführt.
Im Kapuzinerpark identifizierten die Beamten einen 48-jährigen Tunesier, der bereits vorbestraft ist und der ein Klappmesser bei sich hatte. Deshalb wurde er angezeigt. Weil gegen ihn bereits ein Aufenthaltsverbot vorlag, hat Quästor Paolo Sartori ein Dekret zur Abschiebung des Mannes erlassen.
Im Firmianpark wurde hingegen ein 33-Jähriger mit einer Dosis Haschisch erwischt, die vermutlich zum persönlichen Gebrauch gedacht war. Bei einer Durchsuchung der Gegend entdeckten die Ordnungshüter allerdings auch drei Dosen Crack, die im Gebüsch versteckt waren. Auch gegen den 33-Jährigen wurde ein Dekret zur Abschiebung ausgestellt.
Im Don Bosco-Viertel kontrollierte die Polizei drei Männer, die allesamt vorbestraft waren. Gegen einen davon lag ein Vollstreckungsbefehl vor. Der 28-jährige Tunesier muss eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen Raubüberfalls und Körperverletzung abbüßen. Außerdem läuft ein weiteres Strafverfahren wegen Stalkings und Körperverletzung gegen ihn. Der Mann wurde ins Bozner Gefängnis überstellt.
Die Beamten haben außerdem Razzien in sechs öffentlichen Lokalen durchgeführt. Die Bahnpolizei kontrollierte die wichtigsten Züge, die in Bozen ankamen und von dort starteten. An vier Stellen wurden außerdem Verkehrskontrollen durchgeführt, wobei 75 Fahrzeuge überprüft wurden.
Insgesamt haben die Ordnungshüter 182 Personen identifiziert, 89 davon waren vorbestraft. In drei Fällen hat der Quästor ein Platzverbot erlassen. Zwei Personen, die als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft wurden, wurden mündlich verwarnt, wie vom Kodex der Antimafia-Gesetze vorgesehen. Im Fall dreier Migranten, die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten bzw. bereits vorbestraft waren, hat der Quästor hingegen ein Dekret zur Abschiebung unterzeichnet.