Von: luk
Bozen – Am vergangenen Wochenende haben sich in einem Gastlokal bei der Messe Bozen Momente ereignet, die die Besucher wohl nicht so schnell vergessen dürften.
Einer der Gäste – M. D. (26) aus Bozen, aber wohnhaft in Leifers – hatte am Samstagabend zu tief ins Glas geschaut. Dies hatte eine fatale Wirkung. Der junge Mann wurde aggressiv, provozierte und belästigte vor allem die weiblichen Gäste.
Die Wachleute und die alarmierte Staatspolizei versuchten den Rabauken zu beruhigen und aus dem Lokal zu befördern. Mehrfach stieß der 26-Jährige dabei bedenkliche Drohungen gegen die Sicherheitsbediensteten des Lokals aus: “Ich bringe euch um” oder “ich stech euch ab” waren laut Polizei zu vernehmen. Er wurde zudem gewaltbereit und versuchte die Wachleute zu schlagen und ihnen Kopfnüsse zu versetzen.
Schließlich ging er mit ähnlichem Verhalten auch auf die Polizeibeamten los. Als er nicht ohne Schwierigkeiten in den Streifenwagen gesetzt wurde, versuchte der aufgebrachte Bozner die Abtrennung auf dem Rücksitz zu zerstören. Auf der Quästur wurde er am Ende wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Bedrohungen, Sachbeschädigung sowie Trunkenheit angezeigt.
Quästor Paolo Sartori hat gegen M. D. im Anschluss ein für drei Jahre gültiges Zutrittsverbot für sämtliche Gastlokale (Bars, Discos oder Restaurants) in der Gemeinde Bozen verhängt. Verstößt der junge Mann dagegen, sieht der Gesetzgeber eine Gefängnisstrafe von einem bis drei Jahren sowie eine Geldstrafe von 10.000 bis 24.000 Euro vor.
„Wer sich in eine öffentliche Einrichtung begibt, um sie aus welchem Grund auch immer zu nutzen, hat das Recht, dies in Ruhe und Frieden zu tun, ohne seine eigene Sicherheit wegen der Rücksichtslosigkeit einer kleinen Minderheit zu gefährden oder Drohungen und Provokationen ausgesetzt zu sein, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen“, betonte Questore Sartori. Aus diesen Gründen habe ich beschlossen, diese Präventivmaßnahme zu ergreifen, in der Hoffnung, dass sie dazu beiträgt, das Bewusstsein dafür zu schärfen, was aus der Sinnlosigkeit und Gewalttätigkeit bestimmter Verhaltensweisen hätte entstehen können.