Von: mk
Ahrntal – Gegen den Geschäftsführer einer touristischen Struktur im Ahrntal ist Anklage wegen Veruntreuung erhoben worden. Dem Mann wird vorgeworfen, die Summe von rund 35.000 Euro unterschlagen zu haben, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Er selbst beteuert nach wie vor seine Unschuld.
Der Mann hatte stets das größte Vertrauen der Führung genossen. Das Geld hätte nach und nach auf die Konten des Unternehmens überwiesen werden sollen. Der Fehlbetrag wurde bei Kontrollen bemerkt, die durchgeführt wurden, als der Geschäftsführer im Urlaub war.
Sobald der Mann wieder an seinen Arbeitsplatz zurück war und mit dem Verdacht konfrontiert wurde, wies er jede Schuld von sich. Der Geschäftsführer hat außerdem erklärt, er könne Zeugen benennen, die seine Version bestätigen.
Doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Vorverhandlungsrichter stuften die Beweise der Verteidigung als zu gering ein. Deshalb wurde Anklage erhoben.
Der Vorfall, um den es geht, hat sich im Frühjahr vor drei Jahren ereignet. Der Geschäftsführer lehnte ein verkürztes Verfahren ab und will im Rahmen eines Hauptverfahrens seine Unschuld beweisen. Die erste Anhörung findet voraussichtlich im Herbst statt.