Von: mk
Bozen – Die Impfgegner unter den Mitarbeitern im Südtiroler Sanitätsbetrieb müssen vor Gericht eine Niederlage hinnehmen. Italienischen Medienberichten zufolge hat der Arbeitsrichter zwei Dringlichkeitsanträge gegen die Suspendierung abgeschmettert.
Bekanntlich sieht ein Dekret der Regierung in Rom die Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich vor: Personal, das in Kontakt mit Patienten und pflegebedürftigen Personen steht, muss sich gegen Covid-19 impfen lassen.
In seiner Begründung erklärte der Arbeitsrichter, es gehe weder aus der Sachdarstellung noch aus den dem Rekurs beigefügten Dokumenten hervor, dass den Betroffenen Beeinträchtigungen aufgrund einer Impfung drohen würden.
Die Anhörung zu den beiden Rekursen findet am 9. August statt. Bis dahin bleiben die beiden Krankenschwestern suspendiert.