Von: mk
Bozen – Bekanntlich liegen die Akten zum Übergriff eines Bozner Taxilenkers auf eine Kundin auf dem Schreibtisch des ermittelnden Staatsanwaltes Axel Bisignano. Doch wie sich nun herausstellt, scheint die Sachlage alles andere als klar. Jetzt hat nämlich auch der mutmaßliche Täter Anzeige gegen die Frau erstattet, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Zugetragen haben soll sich der Zwischenfall in der Nacht am 2. Dezember. Eine 33-jährige Kenianerin, die seit zwölf Jahren in Bozen lebt, soll nach einer Feier mit Freundinnen mit dem Taxi von der Pfarrhofstraße in die Palermostraße gefahren sein.
Nachdem der Taxifahrer aber einen Umweg gefahren sei, habe sie sich beschwert. Daraufhin sei der Taxilenker handgreiflich geworden. Außerdem habe er ihr das Mobiltelefon, mit dem sie den Streit aufgezeichnet habe, entrissen und über die Brücke geworfen.
Nun stellt sich heraus, dass laut den Ermittlern sich nicht nur das Opfer, sondern auch der mutmaßliche Täter nach dem Zwischenfall in die Notaufnahme begeben hat. Neben einer kaputten Brille soll der Taxilenker bei der Auseinandersetzung Verletzungen im Gesicht davongetragen haben – mit einer Heilungsdauer von zehn Tagen.
Am Donnerstag erstattete der Taxilenker im Beisein seines Anwaltes Alberto Valenti Anzeige gegen die Kundin wegen Körperverletzung.
Die Anzeige der Frau wegen Raubes dürfte laut Staatsanwaltschaft voraussichtlich nicht haltbar sein, stattdessen wird der Vorwurf vermutlich auf Selbstjustiz herabgestuft werden Die 33-Jährige hatte erklärt, der Taxilenker habe ihr einen 50-Euro-Schein entrissen. Aufrecht bleiben dürfte hingegen der Vorwurf der Körperverletzung. Immerhin hat die Kundin bei der Auseinandersetzung einen Nasenbeinbruch davongetragen.
Bürgermeister Renzo Caramaschi ließ die Entscheidung der Taxikommission, den Mann nicht zu suspendieren, sondern ihm 20 Tage für eine Rechtfertigung Zeit zu geben, nicht unkommentiert stehen. „Meiner Meinung nach wäre eine Suspendierung angebracht gewesen. Doch die Entscheidung obliegt in diesem Fall der Kommission. Diese wird sich erneut treffen und nach Ablauf der Frist definitiv entscheiden“, erklärte er laut „Dolomiten“.
Vizebürgermeister Christoph Baur zeigte sich unterdessen überrascht, da ein Verwaltungsentscheid ja nicht mit einem Strafverfahren gleichgesetzt werden könne. „Die Argumentation einiger Kommissionsmitglieder, dass zunächst abgewartet werden soll, ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet, überzeugt mich nicht“, erklärt Baur laut „Dolomiten“. Die Vorwürfe seien seiner Ansicht nach schwerwiegend genug, um auf Verwaltungsebene eine Suspendierung zu begründen.