Von: mk
Meran – Die Beamten der Meraner Ortspolizei kontrollieren täglich 40 bis 50 Autofahrer und Fußgänger, um über die Einhaltung der Vorschriften zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie zu wachen.
“Die meisten Bürgerinnen und Bürger, die ihre Wohnung verlassen, tun dies aus beruflichen oder dringenden Gründen, oder um kurze Einkäufe zu erledigen. Doch es gibt immer wieder Einzelne, die das Gebot, Zuhause zu bleiben nicht so wirklich ernst nehmen und sich ohne triftigen Grund auf die Straße begeben”, bestätigte Ortspolizei-Kommandant Fabrizio Piras. “So wurden gestern zum Beispiel vier Meraner Bürger dabei ertappt, wie sie sich ohne besonderen Grund im Freien aufhielten. Die vier Männer wurden wegen Verstoßes gegen die Ausgangsperre angezeigt. Zwei von ihnen wurden gleichzeitig auch wegen Trunkenheit und Ruhestörung angezeigt.
Ortspolizei – alle Beamten im Außendienst
Die Ortspolizei Meran hat ihre Kontrollen im Rahmen der Covid-19-Krise weiter verschärft. Derzeit führen alle Beamtinnen und Beamten Kontrolltätigkeiten im Außendienst durch.
„Da das öffentliche Leben ansonsten weitgehend stillsteht und wir keine Anfragen bearbeiten müssen, sind zusätzliche personelle Ressourcen frei geworden. Derzeit befinden sich alle Beamtinnen und Beamten im Außendienst“, sagte Ortspolizei-Kommandant Fabrizio Piras, der seiner Mannschaft ausdrücklich für ihren Einsatz dankte.
Dadurch seien umfassende Kontrollen an den Stadteingängen und im gesamtem Gebiet der Gemeinde möglich. „Wir haben sowohl die Präsenz in den Stadtvierteln als auch die Kontrollen in den Lebensmittelgeschäften intensiviert. Und wir stellen fest: Die Geschäftsinhaber haben sich angepasst, doch einige Bürgerinnen und Bürger noch nicht.“
Die Ortspolizei weist erneut darauf hin, dass für alle noch erlaubten Tätigkeiten außerhalb der eigenen vier Wände (z.B. Arbeit, Lebensmittelkauf) eine Selbsterklärung erforderlich ist, die bei Kontrollen vom Beamten gegengezeichnet wird.
“Es ist mir bewusst, dass die Situation für die Meranerinnen und Meraner nicht einfach ist. Doch jetzt müssen wir die Zähne zusammenbeißen und füreinander durchhalten”, sagte Bürgermeister Paul Rösch. “Leider gibt es immer noch ein paar Leute, die offenbar nicht verstanden haben, welche Konsequenzen es für uns alle hat, wenn sie sich über die geltenden Verhaltensregeln hinwegsetzen. Ich appelliere noch einmal an die Vernunft und das Verantwortungsgefühl jeder und jedes Einzelnen. Ansonsten sind empfindliche Strafen durch die Ortspolizei das einzige Mittel, das uns bleibt, um die Regeln durchzusetzen.”
Öffentliche Parks und Grünanlagen geschlossen
Auch heute Morgen hat sich der Gemeindeausschuss zur täglichen Krisensitzung getroffen. Die öffentlichen Parks und Grünanlagen werden ab sofort geschlossen.
„Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass gerade die öffentlichen Parks und Grünanlagen noch zu viele Menschen anziehen. Leider halten sich nicht alle an die Abstandsregeln. Wenn Kinder in den Parks zusammen spielen und Erwachsene in Gruppen spazieren gehen, steigt das Risiko einer Ansteckung“, sagte Stadträtin Gabi Strohmer. „Darum hat die Stadtregierung heute beschlossen, ab morgen alle öffentlichen Parks und Grünanlagen zu schließen.“
„Die nächsten Tage sind entscheidend für die Eindämmung der Covid-19-Krise. Wir wissen, dass die Maßnahmen einschneidend sind, doch sie sind notwendig, um zu verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Andernfalls könnte ein Kollaps des Gesundheitssystems auch in Meran zahlreiche Opfer fordern“, warnte Bürgermeister Paul Rösch.
Selbsterklärung immer erforderlich
Aus dem Haus gehen sollte man wie erwähnt nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Körperliche Betätigung im Freien ist derzeit zwar noch erlaubt; doch es wird empfohlen, nach Möglichkeit darauf zu verzichten. In jedem Fall muss sie einzeln erfolgen und nicht in Gruppen. Der Sicherheitsabstand von einem Meter zu anderen Personen muss jederzeit eingehalten werden.
Die Ortspolizei weist erneut darauf hin, dass für alle noch erlaubten Tätigkeiten außerhalb der eigenen vier Wände (z.B. Arbeit, Lebensmittelkauf) eine Selbsterklärung erforderlich ist, die bei Kontrollen vom Beamten gegengezeichnet wird.