Von: mk
Bozen – Wer einen Bärenschädel ohne die dafür notwendige Genehmigung zu Hause aufbewahrt, muss mit bitteren Konsequenzen rechnen, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Neben einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren drohe eine Geldbuße von 15.000 bis 150.000 Euro, wie der Jurist des Jagdverbandes, Benedikt Terzer, erklärt.
Bekanntlich hatten Mitarbeiter des Amtes für Jagd und Fischerei und Förster der Forststation Kaltern bei Durchsuchungen in einem Privatgebäude im Überetsch den Schädel eines Bären gefunden. Der Braunbär ist im Washingtoner Artenschutzabkommen enthalten und die Staaten, die diesem Abkommen beigetreten sind, haben sich verpflichtet, Strafen vorzusehen, wenn die Bestimmungen übertreten werden.
Laut Terzer habe die EU-Verordnung 338/97 das Artenschutzabkommen auf EU-Ebene verbindlich gemacht, die Strafen seien von den Mitgliedsstaaten selbst festgelegt worden.
Geldbuße und Haft riskiere man nicht nur, wenn man einen ganzen Braunbären, sondern auch nur „einen Teil“ des Bären zu Hause aufbewahre. Auch Personen, die einen Wolfsschädel oder ein Bartgeier-Skelett zu Hause haben, droht dieselbe Strafe, denn auch diese Tiere genießen denselben Schutzstatus.
Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!