Während des Prozesses galt im gesamten Gericht ein Fotografier- und Filmverbot

Bedingte Haft für Ex-Freund von missbrauchter Zwölfjähriger

Montag, 24. März 2025 | 13:36 Uhr

Von: apa

Am Montag ist am Landesgericht der Ex-Freund jenes Mädchens verurteilt worden, das im ersten Halbjahr 2023 in Wien-Favoriten von mehreren Jugendlichen missbraucht worden sein soll. Der damals 16-Jährige hatte damit nichts zu tun. Er hatte nach ihrem 13. Geburtstag von September 2023 bis Februar 2024 – dann ging die Beziehung in die Brüche – wiederholt einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen. Auch für Jugendliche ist Sex mit Personen, die noch keine 14 sind, generell verboten.

Der Angeklagte wurde daher wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und darüber hinaus wegen Nötigung und Besitzes einer bildlichen sexuellen Missbrauchsdarstellung – dabei ging es um ein einziges Bild, das im Zuge der Ermittlungen am Handy des Burschen entdeckt wurde – zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und der mittlerweile 18-Jährige muss sich dem sexual- und sozialpädagogischen Programm “sicher.net § 207a” beim Verein Neustart unterziehen. Das Mädchen, das sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 800 Euro an Schadensgutmachung zugesprochen.

Urteil nicht rechtskräftig

Mildernd war bei der Strafbemessung neben der bisherigen Unbescholtenheit und der tatsachengeständigen Verantwortung des Angeklagten “die falsche Beratung durch seine Betreuer”, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung ausführte. Der 18-Jährige war mit dem Urteil einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Das Mädchen sei im November 2023 auch schwanger geworden, hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung dargelegt. Das war insofern von Bedeutung, als es sich auf den Strafrahmen auswirkte. Die Schwangerschaft sei abgebrochen worden, offenbarte die Anklägerin. Der Angeklagte habe von Anfang an gewusst, dass das Mädchen erst 13 war. Damit habe sich der Jugendliche strafbar gemacht, weil er aus rechtlichen Gründen erst nach dem 14. Geburtstag mit der Schülerin intim hätte werden dürfen.

“Es tut mir leid, dass das passiert ist”

Obwohl die Ermittlungen ergaben, dass der Jugendliche das Mädchen nicht unter Druck gesetzt hatte und kein Gewaltaspekt im Spiel war, war aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts aufgrund des Altersunterschieds der beiden der Tatbestand des Missbrauchs von Unmündigen erfüllt. Es gibt zwar eine Alterstoleranz, wenn unmündige und mündige Jugendliche, die zumindest 13 sein müssen, miteinander intim werden – diese beträgt aber 36 Monate. Der Angeklagte liegt von den Geburtsdaten her neun Monate über dieser Toleranzgrenze.

“Es tut mir leid, dass das passiert ist. Es war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass das verboten ist. Jeder hat mir gesagt, dass das erlaubt ist”, hatte der mittlerweile 18-Jährige noch in seinem Schlusswort versichert. “Die irrtümliche Annahme eines Strafausschließungsgrundes ist laut OGH unbeachtlich”, hielt dem die Richterin unter Verweis auf höchstgerichtliche Judikatur entgegen. Und sie betonte: “Das muss sich in der Gesellschaft herumsprechen, mit 13 darf man keinen Sex haben.”

Angeklagter: “Es war meine erste Liebe”

“Es war meine erste Liebe”, hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme einem Schöffensenat versichert. Man habe sich zunächst über Snapchat kennengelernt und dann regelmäßig getroffen: “Dann hat sich das in eine andere Richtung entwickelt. Wir waren ineinander verliebt.” Dass das Mädchen zu diesem Zeitpunkt erst zwölf Jahre alt war, habe er nicht gewusst: “Sie hat mir gesagt, dass sie 14 ist. Erst später habe ich erfahren, dass sie 13 ist.” Draufgekommen sei er, weil er ihren Schülerausweis gesehen habe. Bis dahin habe er “keinen Grund gehabt”, an ihren Altersangaben zu zweifeln: “Sie sah auch so aus. Sie sah auch nicht jünger aus.”

Als er wusste, dass sie erst 13 war, habe er sich erkundigt, ob der Sex mit seiner Freundin legal sei, unter anderem bei seiner Betreuerin. Er habe auch “Rechtsberatung eingeholt”, sagte der Angeklagte; “Ich war der festen Überzeugung, dass das erlaubt ist zwischen 13 und 16. Ich wusste nicht, dass es nicht erlaubt ist.” Er habe auch regelmäßig bei der Familie seiner Freundin übernachten dürfen. Auf Wunsch der damals 13-Jährigen habe er sich ihren Eltern gegenüber jünger – nämlich als 15-Jähriger – ausgegeben und seine afghanische Abstammung geleugnet: “Ich hatte Angst vor Vorurteilen.”

Zeuge bestätigte Angeklagten

Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) hatte bis zu dessen 18. Lebensjahr die Obsorge für den Burschen inne. Dieser war im betreuten Wohnen untergebracht, wo er auch sexuell aufgeklärt und über Verhütung beraten wurde, wie sein ehemaliger Betreuer als Zeuge erklärte. Als man erfuhr, dass der Jugendliche eine deutlich jüngere Freundin hatte, habe man den Altersunterschied thematisiert: “Er hat uns klar gemacht, dass er verliebt ist.” Als man Kenntnis erlangte, dass das Mädchen erst 13 war, habe man gemeinsam mit dem Jugendlichen eine Rechtsberatung aufgesucht, bestätigte der Zeuge die Angaben des Angeklagten: “Die Rechtsberatung hat uns bestätigt, dass drei Jahre in Ordnung sind.”

Man habe die Rechtslage “falsch interpretiert”, räumte der Zeuge ein. Man sei davon ausgegangen, dass der Altersunterschied des Paares keine Strafbarkeit nach sich ziehe. Inzwischen wisse man, dass Sex für 16- oder 17-Jährige grundsätzlich erst mit Partnern nach deren 14. Geburtstag erlaubt sei. Bei 13-Jährigen gebe es einen persönlichen Schuldausschließungsgrund, wenn der Ältere nicht mehr als drei Jahre älter ist.

Der Zeuge betonte im Übrigen, die Mutter des Mädchens habe von der Beziehung gewusst und diese bis zur Schwangerschaft toleriert: “Ohne Einverständnis der Mutter geht es nicht, dass sie bei ihm schläft.” Es habe auch direkte Kontakte mit der Mutter gegeben. Erst nach der Schwangerschaft sei es dem Burschen nicht mehr erlaubt worden, das Mädchen in seiner Unterkunft zu sehen.

“Ich konnte sie nicht verlassen”

Auf die Frage, warum ihm das Mädchen zu Beginn ihr korrektes Alter verschwiegen hätte, meinte der Angeklagte, diese habe “Angst gehabt”, aufgrund dessen von ihm verlassen zu werden. Als er ihr wahres Alter erfahren habe, “war ich schon verliebt. Ich konnte sie nicht verlassen”. Er habe auch weiter Sex mit ihr gehabt. Bis zur Schwangerschaft habe er ein gutes Verhältnis mit den Eltern seiner Freundin gehabt und sei dort regelmäßig ein- und ausgegangen: “Ich durfte bei ihnen sein. Die haben mich auf Essen eingeladen.”

Neben Missbrauch auch versuchte Nötigung inkriminiert

Neben dem Missbrauchsdelikt wurde dem nunmehr 18-Jährigen auch versuchte Nötigung angekreidet. Er hatte nach dem Ende der Beziehung dem Mädchen mit dem Weiterleiten bzw. Öffentlichmachen von Bildmaterial mit geschlechtlichen Handlungen gedroht, um einen Ring zurückzubekommen, den er ihr geschenkt hatte. Das gab der 18-Jährige zu. “Ich habe mit dem letzten Geld den Ring gekauft, weil ich sie so geliebt habe”, erläuterte er. Dann habe sie mit ihm Schluss gemacht: “Sie hat gesagt, sie hat keinen Bock mehr auf mich. Ich war sehr verletzt.”

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