Von: mk
Bozen/Rom – Für die Richter des Kassationsgericht in Rom steht fest: Im Fall Benno Neumair besteht Fluchtgefahr. Nun wurde die Begründung für dieses Urteil vorgelegt, berichtet Alto Adige online.
Am 20. Mai hatte das Kassationsgericht den Rekurs der Anwälte gegen Benno Neumairs Überstellung in den Arrest im Bozner Gefängnis zurückgewiesen. Der Untersuchungsrichter am Bozner Landesgericht hatte den Beschluss dafür bereits am 30. Jänner erlassen.
Der 31-jährige Bozner hat bekanntlich den Mord an seinen Eltern Peter Neumair und Laura Perselli am vergangenen 4. Jänner gestanden. Nach Ansicht des Kassationsgerichts hat Benno Neumair nach wie vor Bekanntschaften in mehreren Ländern, wo er sich für längere Zeit aufgehalten hat. Demnach könnte er etwa in Spanien untertauchen, wo er ein Auslandssemester verbracht hat. Aber auch Österreich und Deutschland kämen infrage. Dort lebt eine etwa Ex-Freundin, die er versucht hat, am 15. Jänner zu kontaktieren.
Derzeit befindet sich Benno Neumair noch immer hinter Gittern. Am 19. November wird im Rahmen der Vorverhandlung offiziell entschieden, ob Anklage erhoben wird. Der 31-Jährige riskiert eine lebenslange Haftstrafe. Während er seinen Vater bei einem Streit, der eskaliert ist, mit einem Seil erwürgt hat, soll er seine Mutter aus dem Hinterhalt mit derselben „Waffe“ getötet haben. Besonders im zweiten Fall ist es fraglich, ob die Tat im Affekt geschehen ist.
Die Rechtsanwälte des 31-Jährigen hatten die Fluchtgefahr bestritten und auch die Corona-Krise ins Feld geführt. Gerade in Zeiten der Pandemie sei es schwierig, von einem Land in ein anderes zu gelangen. Dem jungen Mann würde außerdem das Geld zum Reisen fehlen und er habe die Stadt nicht verlassen, nachdem das Appartement der Eltern beschlagnahmt worden ist, so die Anwälte. Die Richter der Kassation ließen diese Argumente allerdings nicht gelten.
Vielmehr pflichteten sie den Überlegungen des Untersuchungsrichters bei: Neben der „natürlichen“ Angst vor einer Festnahme sei der 31-Jährige auch in einen emotionalen Stress geraten, in dem ihm die Flucht möglicherweise als einziger Ausweg erschienen ist.
In der Begründung werden auch die Versuche von Benno Neumair aufgezählt, Spuren zu verwischen und die Ermittler in die Irre zu führen. Dass er etwa Schuhe seines Vaters am Fluss platziert hat, um einen möglichen Suizid zu suggerieren, beweise den Richtern zufolge, dass der 31-Jährige in der Lage sei, bereits im Vorfeld zu planen und präzise Vorkehrungen zu treffen.
Einen weiteren Faktor, der die Fluchtgefahr verstärkt, sehen die Richter im labilen mentalen Zustand des 31-Jährigen, der bereits in Deutschland unter psychiatrischer Zwangsbehandlung stand, nachdem er seine damalige Freundin in Ulm mit einem Messer bedroht hatte.
Die Ärzte aus Ulm sollen den Eltern nach der Entlassung von Benno Neumair geraten haben, sich vor der Schlafenszeit in ihrem Zimmer eizuschließen. der 31-Jährige soll auch seine Schwester Madé vermutlich in einer Phase des Schlafwandelns in der Nacht gewürgt haben.