Von: mk
Bozen – Das Berufungsgericht in Bozen hat das Urteil der ersten Instanz in vollem Umfang bestätigt: Wegen pädophiler Handlungen wurde ein Lehrer zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde ein Berufsverbot ausgesprochen. Auch in der zweiten Instanz hat ein verkürztes Verfahren stattgefunden.
Weil die Haftstrafe vier Jahre beträgt, könnte eine Überlassung zur Betreuung auf Probe an den Sozialdienst als Alternative zum Strafvollzug schwierig werden, sollte das Urteil auch vor dem Kassationsgericht in der dritten Instanz bestätigt werden. Der Angeklagte hat allerdings bereits einige Monate in Untersuchungshaft im Gefängnis vollbracht. Die Reststrafe liegt deshalb unter dem Limit von vier Jahren.
Der Anklage zufolge hat der Lehrer während des Unterrichts an einer Südtiroler Grundschule elf seiner Schüler – sowohl Buben als auch Mädchen – mehrfach begrapscht. Die Staatsanwaltschaft hat dem Mann sexuelle Gewalt vorgeworfen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kinder jünger als elf Jahre waren und dass sie unter seiner Obhut standen. Zwei Mikrokameras, die von den Ermittlern während der Untersuchung installiert worden waren, haben die Übergriffe aufgenommen.
Im Jahr 2018 wurde der Lehrer festgenommen und suspendiert. Wegen des verkürzten Verfahrens wurde die sechsjährige Haftstrafe auf zwei Drittel reduziert. In der ersten Instanz hat der Richter auch zu Kenntnis genommen, dass der Lehrer die Familien der belästigten Schüler finanziell entschädigt hat. Die Familien hatten sich zunächst als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen.
Der Lehrer hatte sich stets mit der Erklärung verteidigt, seine Berührungen seien nicht sexuell motiviert gewesen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Vorverhandlungsrichter sahen dieses Argument allerdings als haltlos an.