Von: apa
In Österreich ist erstmals ein beschlagnahmtes Raser-Auto versteigert worden. Das ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung möglich. Das Fahrzeug war in Vorarlberg einem Schnellfahrer abgenommen worden und kam nun über eine Onlineauktion des Dorotheum unter den Hammer. Das berichtete am Donnerstag “Der Standard” (online).
Der Startpreis des als “gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig” und “ohne Gewähr für Verkehrs- und Betriebssicherheit” bezeichneten Wagens mit 110 PS betrug 2.000 Euro, am 2. Oktober erging der Zuschlag um 6.800 Euro. 70 Prozent des Erlöses gehen laut Gesetz an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat, im konkreten Fall das Land Vorarlberg. Der Lenker war laut dem Bericht außerhalb des Ortsgebiets statt mit 80 km/h mit 153 km/h unterwegs gewesen. Das Auto war in der Folge zunächst vorläufig, dann behördlich beschlagnahmt worden. Im Anschluss folgte ein Verfallsverfahren und die Auktion.
Seit 1. März 2024 kann Rasern auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug an Ort und Stelle abgenommen und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das Gesetz sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor.
Laut “Standard”-Recherchen wurden bisher in Österreich 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Binnen 14 Tagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschlagnahme erfüllt sind, etwa ob dem Lenker das Fahrzeug gehört oder ob es sich um ein Miet- oder Leasingauto handelt und ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt erfolgte. In den meisten Fällen mussten die Autos zurückgegeben werden, die Behörde kann dann nur ein Lenkverbot für das betroffene Auto erwirken. Insgesamt wurden bisher 13 Fahrzeuge in Österreich dauerhaft abgenommen. Weitere Fahrzeugversteigerungen dürften folgen.
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8 Kommentare auf "Beschlagnahmtes Raser-Auto erstmals versteigert"
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Ich kann nicht verstehen, dass dies überhaupt rechtlich möglich ist. Gibt es bei uns ja schon länger. Wie kann es sein, dass einem Eigentum genommen werden darf. Drakonische Strafen ok, aber Abnahme? Falls die Strafe nicht beglichen werden sollte, auch ok, aber so?
Bankfinanzierung -> Auto weg, Leasing -> Auto bleibt bei der Leasinggesellschaft. Was soll das?
Es ist einfach nie bis zu Ende gedacht. Die Strafe ist nicht gerecht und der Grundsatz, das vor dem Gesetz alle gleich seien, wird nicht eingehalten. Dem einen gehen 500€ flöten und einem anderen 30.000€ Lassen wir die Luxuskarrossen mal weg, die sind eh alle geleast.
Das ist die neue Demokratie
Bei dieser Gesetzeslage ist es besser, ich fahre mit dem Auto meiner Frau und sie mit meinem…oder Firmenwagen, Leasing, Miete.
Es sollte das Auto eines jeden Rasers beschlagnahmt und versteigert werden. Das würde dazu führen, dass der reiche Papa nicht dem rücksichtslosen Sprössling ungestraft das Auto finanziert, und dass Autovermieter endlich einmal nicht mehr PS-Boliden an junge Raser vermieten. Wer das macht, kann dann ja mit seiner diesbezüglichen Versicherung über den Totalverlust verhandeln. Ein solches Tatwerkzeug gehört nicht in die Hände des willfährigen oder fahrlässigen Besitzers, sondern in die Asservatenkammer, die Schrottpresse oder in eine Versteigerung zugunsten der Allgemeinheit. Der Bankräuber bekommt ja auch nicht die Pistole und den Geldsack zurück.
Wie soll man dir etwas nehmen was dir nicht gehört? Das ist rechtlich unmöglich und nicht zu lösen
isch schun guet, man konn a mit an 70ps auto schnell fohrn, ober a 110ps auto als Bolide/raserauto zu bezechnen – hahaha
wow, 110PS… isch natürlich a Hausnummer…
aber grundsätzlich finde ich diese Vorgehensweise sehr bedenklich, da es für den Bestraften einen sehr großen Unterschied ausmacht, ob es sich um eine 20 jahre alte Schrottkarre oder um ein teures neues Auto handelt…
Deshalb dürfte es aus Gründen der “Gleichheit vor dem Recht” auch kaum einem Rekurs bis in letzter Instanz standhalten…