Von: luk
Atzwang – Von einem Viadukt der Brennerautobahn A22 haben sich vor wenigen Tagen Betonteile gelöst und sind auf die darunterliegende Brennerstaatsstraße SS12 gestürzt. Zwei Fahrzeuge wurden beschädigt, verletzt wurde niemand. Die Carabinieri haben nun drei Arbeiter angezeigt.
Der Vorfall ereignete sich bei Kilometer 449,7 der SS12 im Bereich Atzwang etwas nördlich von Bozen. Ein Autofahrer, der in Richtung Süden unterwegs war, meldete gegen Mittag über den Notruf 112, dass sein Wagen durch herabgefallene Betonteile beschädigt worden sei. Er habe die Trümmer auf der Fahrbahn nicht rechtzeitig sehen und ausweichen können. Zunächst wurde vermutet, dass sich die Brocken durch eine kleine Felsrutschung vom Hang gelöst hatten.
Doch schon die ersten Ermittlungen einer Streife der Carabinieri aus Bozen ergaben ein anderes Bild: Die Teile waren offenbar von einem parallel verlaufenden Viadukt der Brennerautobahn A22 in die Tiefe gestürzt. An der Unterseite der Brücke waren mit bloßem Auge frische Abplatzungen im Beton zu erkennen.
Kurz darauf näherten sich drei Arbeiter dem Einsatzort und fragten, ob jemand Betonstücke gesehen habe. Im Gespräch mit den Carabinieri gaben die Männer an, an diesem Viadukt gearbeitet zu haben. Dabei seien ihnen versehentlich Teile des Betons heruntergefallen.
Die Exekutivbeamten nahmen die Personalien auf und leiteten ein Verfahren gegen die drei Arbeiter einer Bozner Firma ein. Sie werden wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit sowie Verstößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften angezeigt. Die Carabinieri werfen ihnen vor, bei ihrer Tätigkeit keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben.
Neben dem Erstmelder wurde auch ein weiterer Autofahrer Opfer des Vorfalls. Beide kamen mit dem Schrecken davon, erlitten aber Sachschäden in Höhe von jeweils rund 500 Euro, darunter eine platter Vorderreifen und leichte Karosserieschäden.
Die Freiwillige Feuerwehr aus der Umgebung unterstützte die Einsatzkräfte bei der Verkehrsregelung – der Verkehr musste abwechselnd einspurig an der Gefahrenstelle vorbeigeführt werden – sowie bei der Reinigung der Straße und der Kontrolle des angrenzenden Hangs.
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