Von: luk
Bozen/Rom – Soeben hat das Ministerium in Rom auch Teile von Südtirol zum Sperrgebiet erklärt. Nur geimpfte Tiere dürfen dieses verlassen.
Derzeit sind im Veneto mehr als 180 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gemeldet, auch in Friaul-Julisch Venetien sind Verdachstfälle aufgetreten. Im Trentino gibt es, wie berichtet, einen Seuchenherd in der Nähe von Mezzolombardo und nun auch neue Verdachtsfälle in der Val Sugana.
“Das Gesundheitsministerium in Rom und die EU-Kommission mussten das Sperrgebiet erweitern und haben dies soeben mitgeteilt”, berichtet der stellvertretende Landestierarzt Ernst Stifter, “nun zählen auch der Landesteil südlich von Bozen sowie der Abschnitt orographisch rechts der Etsch bis Lana dazu”. Wiederkäuer dürfen sich innerhalb der Sperrgebiete unter bestimmten Bedingungen bewegen, dürfen sie aber keinesfalls verlassen – außer wenn sie durch eine Impfung geschützt sind.
Zur Restriktionszone erklärt wurden die Gemeinden Andrian, Eppan, Teile der Gemeinde Bozen (ausgenommen die Versteigerungshalle), die Gemeinden Branzoll, Kaltern, Kurtatsch, Kurtinig, Neumarkt, Gargazon, Leifers, Nals, Auer, Salurn, Terlan und Tramin. Dank des Einsatzes des stellvertretenden Landestierarztes Ernst Stifter ist es in intensivem Austausch mit den staatlichen Behörden gelungen, das Sperrgebiet so zu definieren, dass die Versteigerungshalle in Bozen davon befreit ist.
Agrarlandesrat Arnold Schuler hat aus dem Landwirtschaftsressort bereits 185.000 Euro zur Verfügung gestellt; damit werden nun die ersten Impfstoffe angekauft, mit denen die Betriebstierärzte und die Amtstierärzte die Impfung bei allen Rindern und Schafen in Südtirol durchführen. Bei Rindern muss die Impfung zweimal erfolgen, und zwar im Abstand von drei bis vier Wochen, danach muss noch sieben bis zehn Tage abgewartet werden. Bei Schafen wird nur einmal geimpft.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) ist eine Viruserkrankung von Wiederkäuern. Von diesem Virus sind bislang mindestens 25 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz aufweisen. Die Bezeichnung leitet sich von der blauen Farbe der Zunge ab, einem der Symptome bei Krankheitsausbruch. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Übertragung erfolgt durch sehr kleine Stechmücken. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich. Dieser Virustyp ist besonders gefährlich für Schafe.