Von: mk
Meran/Bozen – Im Mordfall Peter Cristina aus Meran ist wieder alles offen. Der 58-jährige Riccardo Strazzer, der verdächtigt wird, den 43-Jährigen in seiner Wohnung erstochen zu haben, ist seit August 2015 in U-Haft. Laut psychiatrischem Gutachter Guido Buffoli sei er nur eingeschränkt zurechnungsfähig. Für Richter Andrea Pappalardo schafften seine Ausführungen allerdings nicht völlige Klarheit, berichtet das Tagblatt Dolomiten
Laut Buffoli leide Strazzer an einer Borderline-Störung. Im Rahmen des verkürzten Verfahrens am Freitag beschloss der Richter jedoch, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.
Am Montag soll Eraldo Mancioppi als psychiatrischer Sachverständiger vereidigt werden. Dieser könnte zum selben Schluss wie Buffoli gelangen, aber durchaus auch auf Zurechnungsfähigkeit oder völlige Unzurechnungsfähigkeit befinden.
Zur Bluttat soll es laut Vorwurf gekommen sein, nachdem Strazzer und sein Freund Peter Cristina am Abend durch die Lokale gezogen waren und viel getrunken hatten. Darauf ruht einer von drei erschwerenden Umständen: Strazzer habe den Umstand ausgenutzt, dass Cristinas Fähigkeit, sich zu wehren, eingeschränkt war.
Ein weiterer nichtiger Beweggrund soll gewesen sein, dass Cristina ihm gedroht habe, ihn aus der Wohnung zu werfen, in der auch Strazzer lebte. Auch die Tatsache, dass er zusammen mit dem Opfer wohnte, lastet man dem Strazzer als erschwerend an.
Eine nur eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit hätte sich unterdessen mildernd für den 58-Jährigen ausgewirkt.