Von: luk
Bozen – Eine Boznerin bezahlte ihre Gutgläubigkeit mit rund 400.000 Euro. Das Geld übergab sie einer Kartenlegerin aus Verona, damit diese den „bösen Blick“ abwendet.
Nun wurde die Frau nach einem Gerichtsverfahren in Bozen zu drei Jahren Haft, 800 Euro Geldstrafe und zur Zahlung von 150.000 Euro an das Opfer verurteilt.
Laut lokalen Medienberichten handelt es sich bei dieser Summe lediglich um eine Vorauszahlung. Wie hoch der Schadenersatz am Ende ausfällt, legt das Zivilgericht fest.
Maria Negovetic, die Nomadin aus dem Veneto, hat die Boznerin fast zwei Jahre lang übers Ohr gehauen. Sie begegnete ihrem Opfer im Spätherbst 2013.
Laut Anklage habe die Beschuldigte sofort erkannt, dass sie einen verletzlichen Menschen vor sich hatte und habe dies schamlos ausgenützt. Sie soll die Boznerin „gewarnt“ haben: Jemand habe einen Menschen, der ihr am Herzen liege, mit dem „bösen Blick“ belegt. Um diese Person zu retten, brauche es vorerst einmal eine größere Geldsumme. Ist die Verwünschung aufgehoben, bekomme sie das Geld aber wieder zurück, versicherte ihr die Frau.
In ihrer Gutgläubigkeit händigte die Boznerin der mutmaßlichen Betrügerin die geforderte Summe aus. Die Kartenlegerin meldete sich aber immer wieder und verlangte nach mehr. Bis Februar 2015 soll die Boznerin der Frau hörig gewesen sein. Als ihre Ersparnisse aufgebraucht waren, gab sie der Verurteilten Schmuck und sogar die Federbetten.
Schließlich bemerkte sie den Betrug und wandte sich an die Carabinieri. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nomadin kann dagegen Berufung einlegen.