Von: luk
Bozen – Der Vater eines bereits volljährigen Sohnes, der eine bipolare Störung hat, beklagt sich laut Medienberichten über die Gesetzeslage und spricht von einer Gefahr.
Sein Sohn müsste sich eigentlich einer therapeutischen Behandlung unterziehen, doch er weigert sich.
Da der Sohn schon volljährig ist, muss er seine Einwilligung dazu geben, ansonsten kann der Sanitätsbetrieb nicht tätig werden.
Laut Vater erlaubt es die psychologische Verfassung des Sohnes allerdings derzeit nicht, dass dieser seine eigene Situation klar einschätzt. Die Sache ist juristisch gesehen klar, doch der Vater des jungen Mannes kreidet diese Situation an und will dagegen kämpfen.
Ihn treibt nämlich die Sorge um, dass sein Sohn sich oder anderen etwas antun könnte, wenn er sich nicht in Therapie begibt.
Laut dem Mann gibt es in Südtirol mehrere ähnlich gelagerte Fälle.
Bipolare Störungen sind schwere chronisch verlaufende psychische Erkrankungen, die durch manische und depressive Stimmungsschwankungen charakterisiert sind.