Von: luk
Bozen – Er war in der vergangenen Woche zwei Mal wegen Einbruchs verhaftet worden. Nun hat der Haftrichter entschieden, dass der 49-jährige S. C. aus Sizilien wegen Tatwiederholungsgefahr vorerst hinter Gitter bleiben soll.
Außerdem wurde veranlasst, dass er nach Ablauf der Untersuchungshaft und seiner Freilassung weiterhin überwacht werden soll. Der Quästor hat bereits das Verfahren zur Beantragung von Spezialüberwachung eingeleitet.
Diese Vorbeugemaßnahme schränkt die Bewegungsfreiheit des Betroffenen stark ein und verpflichtet ihn – je nach Schärfe der Auflagen – sich regelmäßig bei den Behörden zu melden, zu festgelegten Uhrzeiten daheim zu sein bzw. untersagt ihm, sich in einer Gemeinde oder an bestimmten Orten aufzuhalten.
Welche Gefahr von S. C. ausgeht, hat der in der Toskana gemeldete Mann letzte Woche eindrucksvoll gezeigt. In der Nacht auf Mittwoch war er von Polizei und Carabinieri dingfest gemacht worden. Ihm wurden ein Einbruchsversuch in der Drususallee und ein Einbruchsdiebstahl in der Florenzstraße zur Last gelegt.
Doch schon am Mittwochnachmittag wurde der 49-Jährige im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wieder auf freiem Fuß gesetzt.
Die Freiheit konnte S. C. aber nicht lange genießen: In der Nacht auf Samstag wurde er – wie berichtet – erneut von der Polizei ertappt, nachdem er einen Einbruch bei einem Zahnarzt verübt hatte.