Von: luk
Bozen – Am Landesgericht in Bozen wird aktuell ein heikler Fall behandelt. Eine Lehrkraft soll mehreren Arbeitskollegen Geld entwendet haben, obwohl sie selbst nicht in einer finanziellen Notlage steckt.
Medienberichten zufolge besteht der dringende Verdacht, dass die Lehrkraft nicht anders konnte. Sie soll nämlich an Kleptomanie leiden. Der Drang zu stehlen wäre für sie also überwältigend gewesen. Von der Verteidigung hinterlegte ärztliche Zeugnisse sollen darauf hinweisen, dass ein krankhaftes Verhalten vorliegen soll – und das wäre behandelbar.
Nun hängt es wesentlich vom psychiatrischen Gutachten ab, ob sie überhaupt als schuldfähig eingestuft werden kann.
Über einen längeren Zeitraum hinweg soll sie zwölf Kollegen insgesamt knapp 1.000 Euro gestohlen haben. Sie möchte das entwendete Geld rückerstatten.
Stellt sich tatsächlich heraus, dass das Stehlen pathologisch bedingt war, könnte daraus eine verminderte Schuldfähigkeit bzw. eine herabgesetzte Verantwortlichkeit abgeleitet werden.
Richter Walter Pelino hat den Bozner Neuropsychologen Michele Piccolin beauftragt, sich ein Bild vom psychischen Zustand der Lehrkraft zu machen. Er soll auch herausfinden, ob die Frau fähig ist, ihre Impulse im Griff zu haben bzw. ob es sich bei den ihr angelasteten Diebstählen um eine zwanghafte Handlung handelt oder nicht.
Der Gutachter wird seine Expertise, die im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren verfügt wurde, am 9. Oktober vor Gericht darlegen.
Vom Ausgang des Verfahrens hängt es ab, ob die Lehrerin mittleren Alters ihren Beruf weiter ausüben kann.