Von: mk
Bozen – Die Schlacht vor dem Verfassungsgericht rund um das Gesetz zur künstlichen Befruchtung aus dem Jahr 2004 ist noch nicht zu Ende. Dies berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Für die Anwälte jener homosexuellen Paare, die dagegen aufbegehren, ist es diskriminierend, dass ihre Mandanten keinen Zugang zu künstlicher Befruchtung haben. Die Generalstaatsadvokatur sieht hingegen keinen Verstoß gegen die Verfassung, da es kein Grundrecht auf Elternschaft gebe.
Das Verfassungsgericht muss sich nun sowohl mit dem Gesetz als auch mit möglichen Sanktionen bei Verstößen befassen. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit wurde erstmals vor Gericht in Pordenone und in Bozen erhoben.
Der Fall in Bozen betrifft ein lesbisches Paar. Beiden Frauen können aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne ärztliche Hilfe schwanger werden.