Von: luk
Bozen – Einem 27-jährigen Marokkaner und einer 38-jährigen Ukrainerin wird illegale Hausbesetzung, Hausfriedensbruch und Stromdiebstahl vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat die Einleitung des Hauptverfahrens beantragt.
Doch was war geschehen? Das Pärchen hat sich laut einem Bericht der Tageszeitung Alto Adige Zugang zu einer unbewohnten Wohnung in Haslach verschafft. Der eigentliche Wohnungseigentümer – ein älterer Herr – lebte nicht mehr darin, seit er in ein Seniorenheim gezogen war. Dort verstarb er im Mai und wenige Tage später fuhren seine Tochter und eine Enkelin, die nicht in Bozen leben, zu der Wohnung, um nach dem Rechten zu sehen.
Als sie vor dem Haus standen, bemerkten sie aber Licht in der Wohnung. „Das konnte doch nicht sein, oder?“, sagten sie sich. Sie hielten eine Streife der Stadtpolizei an, die gerade des Weges kam. Zu viert gingen sie über die Treppen hinauf und fanden die Tür versperrt vor.
Als sie in die Wohnung eintraten, trauten sie aber fast ihren Augen nicht: Licht brannte in mehreren Räumen, es herrschte große Unordnung und schließlich trafen sie auf den Marokkaner und die Frau aus der Ukraine, die es sich in der Wohnung offenbar gemütlich gemacht hatten.
Scheinbar hatten sie auch vor, länger zu bleiben. Im Kleiderschrank war nämlich die die Garderobe nach Jahreszeiten geordnet. Auch im Kühlschrank und der Küche hatte das Pärchen ausreichend Vorräte verstaut. Wie lange sie schon in der fremden Wohnung hausten, ist unklar.
Der 27-Jährige und die 38-Jährige waren schon aktenkundig und verfügten über keinen festen Wohnsitz. Wie festgestellt wurde, kamen sie über ein aufgebrochenes Fenster in die Wohnung.
Die Familienangehörigen des kürzlich verstorbenen Wohnungsbesitzers zeigten die beiden „Untermieter“ an. Diese müssen sich nun womöglich vor Gericht verantworten.
Neben illegaler Hausbesetzung und Hausfriedensbruch wird ihnen auch Stromdiebstahl zur Last gelegt. Immerhin prassten sie mit der Elektrizität. Sämtliche Elektrogeräte waren eingeschaltet und auch die Lichter wurden in den Räumen brennen gelassen.
Bald wird der Vorverhandlungsrichter über den entsprechenden Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens befinden.