Von: mho
Bozen – Vor einigen Tagen erstattete ein 48-jähriger bosnischer Bürger, der in Bozen lebt, Anzeige wegen des Raubs seines Geldbeutels in der Bozner Industriezone. Er legte auch einen ärztliches Attest über die erlittenen Verletzungen vor, mit einer Heilungsdauer von drei Tagen.
Die Ermittler der Staatspolizei, die mit den Untersuchungen betraut waren, beschafften sich sofort die Bilder der Überwachungskameras von Firmen in der Gegend. Aus deren Analyse ging hervor, dass zur angegebenen Zeit ein bewaffneter Wachmann aus seinem Dienstwagen stieg und sich zunächst hektisch verhielt, bevor er nach einem kurzen, aber intensiven Streit mit dem Anzeigeerstatter diesen brutal angriff und ihn wiederholt ins Gesicht schlug. Nach dem Angriff fuhr der Wachmann mit seinem Dienstwagen davon, während das Opfer seinen Geldbeutel vom Boden aufhob und den Tatort verließ.
Die anschließenden Ermittlungen ermöglichten es, den bewaffneten Wachmann, einen in Bozen wohnhaften 31-jährigen italienischen Staatsbürger, als den Täter dieser unüberlegten Handlung zu identifizieren. Dieser wiederum behauptet allerdings, das Opfer habe ihn mit einem Messer bedroht.
Nach der Rekonstruktion des tatsächlichen Ablaufs der Ereignisse – welcher stark von den falschen Darstellungen der beiden Beteiligten in ihren jeweiligen Anzeigen bei der Polizei abwich – wurden beide Personen wegen Verleumdung angezeigt. Der Wachmann muss sich zudem wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten und Quästor Paolo Sartori ordnete die Beschlagnahme der halbautomatischen Pistole samt Munition an, ebenso wie den Widerruf seiner beiden Waffenscheine – einen für die persönliche Verteidigung und den anderen für sportliche Zwecke.
“Es ist nicht akzeptabel, dass Personen, die Waffen besitzen, insbesondere wie in diesem Fall aus beruflichen Gründen, sich gewalttätiger Handlungen schuldig machen und noch dazu bei der Polizei Falschaussagen tätigen”, betonte Sartori. “Das legale Besitzen und Tragen einer Waffe beinhaltet Anforderungen und Pflichten, die mit gewalttätigem und aggressivem Verhalten unvereinbar sind. Aus diesem Grund habe ich die Waffenbeschlagnahme und den Waffenscheinentzug angeordnet, um zu verhindern, dass bestimmte Verhaltensweisen, wenn sie in Zukunft wieder auftreten sollten, zu Tragödien führen können.”