Von: mk
Bozen – Nicht nur Frauen können häuslicher Gewalt und Stalking zum Opfer fallen. Die Polizei hat in Bozen am Samstagvormittag ein Kontaktverbot gegen eine 40-jährige Boznerin durchgesetzt. Grundlage war ein Vollstreckungsbefehl, der vom Untersuchungsrichter in Bozen ausgestellt worden war. Die Frau, die wegen Nachstellungen ins Ermittlungsregister eingetragen ist, soll einen gleichaltrigen Mann im Visier gehabt haben.
Der Mann hatte gegen die Frau Anzeige erstattet. Bei der 40-Jährigen handelt es sich um seine Ex-Partnerin. Offenbar wollte sie sich mit dem Ende der Beziehung nicht abfinden.
Der Mann war mit der Frau eine kurze Affäre eingegangen. Wie sich im Zuge der polizeilichen Ermittlungen herausstellte, entwickelte die Frau nach Beendigung derselben bald ein krankhaftes Verhalten gegenüber ihrem Opfer. So lauerte sie dem Mann bei seinem Arbeitsplatz und unter seiner Wohnung auf. Außerdem soll sie in bestimmten Situationen auf den Mann auch losgegangen sein und ihn physisch angegriffen haben. In einem Fall verletzte sie ihn mit einem Schlüssel am Arm.
Als der Mann mit einer anderen Frau erneut eine Beziehung eingegangen war, steigerte sich das obsessive Verhalten der 40-Jährigen noch weiter. Sie stellte ihrem Ex-Freund nach und schickte ihm Drohbotschaften aufs Handy.
Der Mann war dermaßen verunsichert, dass er sich gezwungen sah, seine Lebensgewohnheiten zu verändern und sogar seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Aufgrund des Kontaktverbots muss die Frau nun eine elektronische Fußfessel tragen. Sie darf sich ihrem Ex-Freund in einem Umkreis von 500 Metern nicht nähern.
Quästor Paolo Sartori hat außerdem eine Sonderüberwachung angeordnet. „Die Fälle, in denen die Polizei wegen obsessiver Verfolgung einschreiten muss, häufen sich. Oft gehen damit aggressives und gewaltsames Verhalten einher, was an und für sich bereits Ausdruck eines gesellschaftlichen Problems ist“, erklärt Sartori. Um dem Phänomen zu begegnen, plädiert er für eine stärkere Vernetzung von Institutionen, Behörden und Vereinen zur Vorbeugung gegen Gewalt.