Von: mk
Bozen – Der 24-jährige Albaner Fatmir Muhaj wurde bekanntlich am Bozner Landesgericht in einem verkürzten Verfahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nun liegt die Urteilsbegründung der drakonischen Strafe vor, die Richter Peter Michaeler über ihn im Dezember verhängt hat. Dies berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Laut Urteilsbegründung habe Muhaj in Oberau ein Klima der Angst und des Schreckens verbreitet.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprüngliche eine Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten gefordert. Die Anklage warf dem 24-Jährigen vor, der Kopf jener Bande zu sein, die in Oberau über längere Zeit mit Drogen gehandelt hat, bis die Carabinieri im Juni 2017 dem Spuk ein Ende bereiteten.
Damals Muhaj saß bereits wegen anderer Vergehen im Bozner Gefängnis. Doch auch von dort aus soll er die Fäden in der Hand gehalten und seinen Helfern über ein Fenster Anweisungen gegeben haben.
Die Verteidigung argumentierte zwar, dass es keine Beweise gebe, wonach Muhaj drei Personen beauftragt habe, rund 70 Gramm Kokain nach Bozen zu transportieren. Doch für den Richter galt es als erwiesen, dass der 24-Jährige der Drahtzieher gewesen sei. Insgesamt lagen sieben weitere Anklagepunkte vor.
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