Von: mk
Bozen – Nestplünderer und Vogeldiebe, die aus mittleren und südlichen Regionen Italiens nach Südtirol kommen, sorgen fast jedes Jahr im Frühling für Schlagzeilen. Ein Fall aus Bozen zeigt, dass es auch umgekehrt geht. Vertreter der Forstbehörde haben zwei männliche Zeisige beschlagnahmt, die ein Bozner im Internet verkaufen wollte, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Die Haltung von Zeisigen ist nur mit einer offiziellen Ermächtigung des Landesamts für Jagd und Fischerei erlaubt. Zudem muss garantiert sein, dass die Vögel nicht der freien Wildbahn entnommen wurden, sondern aus der Zucht stammen. Nur wenige Tage, nachdem sie aus dem Ei geschlüpft sind, werden solche Vögel beringt – ein unverkennbares Merkmal, das der Sicherheit dient.
Vertreter der Forstbehörde im Landesamt für Jagd und Fischerei sind auf die Anzeige des Mannes im Internet aufmerksam geworden und konnten dank der angegeben Telefonnummer den Urheber auch ausforschen. Anschließend wurde dessen Wohnung durchsucht.
Wären die Zeisige nicht entdeckt worden, hätte ihnen womöglich eine lebenslange Gefangenschaft geblüht. Wie sich herausstellte, waren die Vögel nicht beringt und stammten somit sicher aus der Wildnis.
Nachdem die Beamten die Flugfähigkeit der Tiere sichergestellt hatten, konnten die beiden Zeisige glücklicherweise in die Freiheit entlassen werden. Im Sommer sind Zeisige vor allem in den Mischwäldern in Mittel- und Nordeuropa sowie in Sibirien beheimatet. Wenn es im Herbst kälter wird, ziehen sie nach Italien und ins Mittelmeerbecken, um dort zu überwintern.
Während ihrer Wanderung, ist es leichter, solche Vögel zu fangen. Einerseits sind mehr Exemplare unterwegs, andererseits sind die Zeisige durch ihren langen Flug oft auch erschöpft. Der Bozner muss sich nun vor Gericht wegen unerlaubter Haltung einer geschützten Art verantworten.