Von: mk
Bozen – Francesco Carrieri, jener Mann, der die 46-jährige Professorin Michela Di Pompeo aus Bozen getötet hat, ist am Montag in Rom in der ersten Instanz zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Der 55-Jährige hat laut einem Bericht des Alto Adige den Mord gestanden, den er im letzten Jahr am 1. Mai begangen hat.
Mit der Haftstrafe geht der dauerhafte Verlust der Amtsfähigkeit einher. Der leitende Bankangestellte war der Lebensgefährte des Opfers. Das Gericht hat bei der dritten Verhandlung im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu einem Urteil gefunden. Vorverhandlungsrichterin Elvira Tamburelli hat dabei die Forderung der Anklage gänzlich übernommen.
Die Boznerin hatte an der Deutschen Schule in Rom unterrichtet. Sie wurde vom 55-Jährigen in der gemeinsamen Wohnung im Schlaf attackiert. Carrieri soll die Frau erwürgt und anschließend mit einer Hantel auf sie eingeschlagen haben.
Nachdem er zunächst die Flucht ergriffen hatte, stellte sich der Mann in den Morgenstunden bei einer nahegelegenen Carabinieri-Station gestellt.
Das Gericht ließ keine mildernden Umstände gelten. Im Gegenteil: Als erschwerend wurden die nichtigen Beweggründe und die Grausamkeit der Tat gewertet.
Michela Di Pompeo war als kleines Kind mit ihrer Familie nach Bozen gezogen, wo sie bis zur Matura am klassischen Lyzeum Carducci lebte. Ihre Familie war nach Südtirol gekommen, weil der Vater – Führungskraft bei Montedison – hierher versetzt worden war.
Nach der Matura studierte die Frau in Mailand. Anschließend heiratete sie und zog nach Genua. Gemeinsam mit ihrem Mann hatte sie zwei Töchter. Als die Ehe in die Brüche ging, übersiedelte sie nach Rom, wo sie über zehn Jahre lang an der Deutschen Schule unterrichtete.
Im Jahr 2015 lernte sie Carrieri kennen und ging mit ihm eine Beziehung ein, die ein tragisches Ende nehmen sollte. Wie das Ergebnis der Autopsie verdeutlichte, hat sich Michela Di Pompeo vehement zur Wehr gesetzt und um das nackte Überleben gekämpft. Doch gegen ihren übermächtigen Gegner hatte sie keine Chance.
Wie der 55-Jährige einräumte, habe er seine Partnerin aus Eifersucht getötet. Auslöser sei eine SMS gewesen, die er in der Nacht gelesen habe.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft lediglich eine Haftstrafe von zwölf Jahren verlangt. Auf Antrag der Nebenkläger hat die Vorverhandlungsrichterin allerdings ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Damit wurde eine Expertise der Verteidigung widerlegt, die dem 55-Jährigen eine Teil-Unzurechnungsfähigkeit aufgrund einer bipolaren Störung zuerkannt hatte.
Die Gutachter des Gerichts kamen zum Schluss, dass Carrieri zum Tatzeitpunkt sehr wohl in der Lage gewesen sei, „zu wollen und zu verstehen“. Aus diesem Grund hat die Anklage die geforderte Dauer der Haftstrafe erhöht.
Das Gericht hat außerdem die Beschlagnahme der Bankkonten und der Abfertigung des Verurteilten veranlasst. Den Angehörigen des Opfers steht eine Entschädigung zu, deren Höhe im Rahmen eines Zivilverfahrens festgelegt wird.