Von: mk
Bozen – Jener Mann aus dem Vinschgau, der für den brutalen Angriff auf den Nachtportier im Hotel Laurin heuer am 20. Februar verantwortlich ist, wurde am Bozner Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Portier hatte dem Angreifer lediglich erklärt, dass kein Zimmer frei sei. Dann ist der Mann ausgerastet. Aufgrund des Angriffs hat das Opfer dauerhaften gesundheitlichen Schaden an der Nase davongetragen.
Dem Gutachter des Gerichts zufolge ist der Täter teilweise zurechnungsfähig. Der 40-Jährige aus dem Vinschgau hat den Nachtportier unter anderem gepackt und auf offener Straße brutal zu Boden geschleudert. Anschließend verpasste er ihm einen Fußtritt.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich drei Jahre Haft verlangt. Die Tatsache, dass der Mann nur teilweise als zurechnungsfähig eingestuft wurde, wertete der Richter als mildernden Umstand.
Das Hotel Laurin und der Nachtportier haben sich als Nebenkläger auf das Verfahren eingelassen. 3.000 Euro hat das Gericht dem Portier als Entschädigung zuerkannt, 1.500 Euro sind für das Hotel wegen des erlittenen Imageschadens vorgesehen. Ein Schmerzensgeld muss allerdings vor dem Zivilgericht eingefordert werden.