Von: mk
Bozen – Die Bozner Finanzpolizei hat 21 Personen ausgeforscht, die unrechtmäßig Bürgergeld in einer Gesamthöhe von 80.760 Euro bezogen haben. Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem nationalen Fürsorgeinstitut INPS durchgeführt.
Das Bürgergeld ist eine Maßnahme, die die Regierung in Rom als Mittel zur Armutsbekämpfung eingeführt hat. Nur Personen mit bestimmten Voraussetzungen haben ein Anrecht darauf: Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes zählen dazu die italienische Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz in Italien und bestimmte vermögensrechtliche Voraussetzungen. Außerdem darf keine gerichtliche Verurteilung aufgrund einer schweren Straftat in den vergangenen zehn Jahren vorliegen und die Gesuchsteller sowie deren enge Familienmitglieder dürfen sich nicht in U-Haft befinden.
Beantragt wird das Bürgergeld beim nationalen Fürsorgeinstitut. Sowohl das Vermögen als auch das Einkommen des Familienhaushalts müssen angegeben werden.
14 Personen, die überwiegend aus dem Ausland stammen, hatten deshalb kein Anrecht auf das Bürgergeld, weil die Ansässigkeit im Staatsgebiet weniger als zehn Jahre betrug. In drei Fällen wurden Einkommen der Antragsteller oder deren Familienangehörigen nicht angegeben. Ein Bozner hat etwa die Firmeneinkünfte seines volljährigen Sohnes verschwiegen, der bei ihm lebt.
Ein Meraner teilte nicht mit, dass er eine Immobilie geerbt hatte. Eine dritte Person erklärte fälschlicherweise, in einer Mietwohnung zu leben, und kassierte damit unrechtmäßig eine höhere Summe.
Drei weitere Personen haben „vergessen“, der Behörde die Aufnahme einer neuen Arbeit mitzuteilen. Eine Frau verschwieg hingegen, dass sie in der Zwischenzeit geheiratet hatte. Drei Personen hatten es unterlassen, Familienangehörige anzugeben, die in Haft sind. Sämtliche Antragsteller wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.