Missachtung von Corona-Bestimmungen bestraft

Carabinieri und NAS kontrollieren Hütten und „Après-Ski“

Sonntag, 20. Dezember 2020 | 22:23 Uhr

Von: ka

Bozen – Die Carabinieri von Bozen führten gemeinsam mit ihren Kollegen des „Nucleo antisofisticazioni e sanità“ (NAS) von Trient am Wochenende in den Berg- und Skigebieten eine Vielzahl von Kontrollen durch.

Ziel der Kontrollen war es, sowohl in den Lokalen in den Tälern als auch auf den Berghütten möglichen Menschenansammlungen entgegenzuwirken. Zwischen Samstagnachmittag und Sonntagnachmittag wurden vor allem die Gebiete von Obereggen, Karerpass, Gröden, Seiser Alm, Sulden, das mittlere und das obere Eisacktal, das Gadertal und das gesamte Pustertal, aber auch das Unterland und das Burggrafenamt intensiven Kontrollen unterzogen.

Im Unterland wurden zwei Kunden eines Lokals wegen Missachtung der Covid-19-Bestimmungen sowie der Betreiber einer Aldeiner Bar wegen Nichteinhaltens der Sperrstunde mit einem Bußgeld belegt. Insgesamt wurden im Raum Unterland 247 Personen kontrolliert.

Der Inhaber einer Schutzhütte im Eisacktal wurde hingegen wegen gesetzlicher Unregelmäßigkeiten bei der Lagerung von Lebensmitteln bestraft. Sein Kollege einer Schutzhütte auf der Rodenecker Alm wurde wegen Fehlens einer Mundnasenschutzmaske mit einem Bußgeld belegt. In diesem Bereich kontrollierten die Ordnungskräfte der NAS und der Carabinieri 68 Personen.

Carabinieri

In Obereggen fiel den Carabinieri ein Mann aus Caldonazzo im Trentino auf. Der Trentiner, der keine Berechtigung besaß, seine Heimatprovinz zu verlassen, wurde von den Carabinieri bestraft. In Obereggen stellten die Carabinieri zudem vor einer Hütte große Menschenansammlungen fest. Da die Angetroffenen nicht nur zu viele waren, sondern auch zu nahe beisammen standen, nahmen die Carabinieri die Personalien von 80 Personen auf.

Die Carabinieri von Innichen, die im gesamten oberen Pustertal – von Sexten, über Toblach, Prags, Niederdorf, Welsberg, Olang bis Antholz – Kontrollen durchführten, lobten die Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen der lokalen Berggeher. Die 29 ausgestellten Strafen bezogen sich lediglich auf die Nichteinhaltung des Verbots, Skipisten als Routen für das Skitourengehen zu nutzen. Nur neun Personen – darunter kein Hüttenwirt – wurden hingegen wegen Missachtung der Covid-19-Bestimmungen bestraft.

Auch in Burggrafenamt wurde eine generelle Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen festgestellt. Nur eine Person wurde ohne Mundnasenschutzmaske angetroffen. In St. Leonhard in Passeier hingegen wurden zwei Personen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie ohne triftigen Grund das zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geltende Fahrverbot missachtet hatten. Einer der beiden weigerte sich zudem, sich einem Alkoholtest zu unterziehen. Er wurde wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt. Sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Im Rahmen der Kontrollen zogen die Carabinieri im Gsieser Tal einen weiteren alkoholisierten Fahrzeuglenker aus dem Verkehr.

 

Bezirk: Bozen