Von: mk
Bozen – Nur wer ab 13. August nach seinem Urlaub wieder italienisches Staatsgebiet betritt, muss in Quarantäne bleiben und sich einem Corona-Test unterziehen. Darauf weist der Südtiroler Sanitätsbetrieb hin. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, haben zahlreiche Bürger beim Sanitätsbetrieb angerufen, die durch die neuen Bestimmungen verunsichert sind.
Betroffen sind nur jene Personen, die ihren Urlaub in Kroatien, Griechenland, Malta oder Spanien verbracht oder sich dort in den vergangenen 14 Tagen auch nur kurzfristig aufgehalten haben. Die Quarantäne ist so lange nötig, bis das negative Ergebnis des Corona-Tests feststeht. So sieht es die neue Verordnung von Gesundheitsminister Roberto Speranza vor.
Für diejenigen, die vor dem 13. August aus besagten Ländern nach Hause zurückgekehrt sind, gelten die Bestimmungen nicht. Darauf macht der Direktor der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebs, Marco Cappello, aufmerksam.
Den Corona-Test sollen Urlaubsrückkehrer wenn möglich bereits am Flughafen, am Hafen oder an der Grenze machen. Dabei muss es sich um einen Molekular- oder Antigentest handeln. Dessen Ergebnis darf bei Betreten von italienischem Staatsgebiet nicht älter als 72 Stunden sein.
Alternativ kann man sich nach der Rückkehr innerhalb 48 Stunden auf italienischem Staatsgebiet einem Test unterziehen lassen. In Südtirol müssen sich die Betroffenen beim Sanitätsbetrieb unter der Nummer 0471/435700 von 8.00 bis 20.00 Uhr oder per E-Mail unter coronavirus@sabes.it melden.
Neben Namen und Nachnamen, Geburtsdatum, Telefonnummer und Datum der Rückkehr muss auch das Land angegeben werden, wo man den Urlaub verbracht hat. Bis das negative Ergebnis des Tests feststeht, ist es nötig, sich in Selbstisolation zu begeben. Der Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass die Regelung auch für all jene gilt, die keine Symptome einer Erkrankung aufweisen.