Von: mk
Bozen – In so manch einer Grundschulklasse dürfte am ersten Schultag am heutigen Montag ein Lied angestimmt werden – und das ist auch erlaubt, betont Bildungslandesrat Philipp Achammer. Was er absolut nicht in Ordnung findet, ist ein Schreiben, das seit einigen Tagen über verschiedene Kanäle kursiert, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Darin werden die Schuldirektoren aufgefordert, die zivil- und strafrechtliche Verantwortung „für jegliche physische, psychologische und moralische Schäden für die Gesundheit des Kindes“ zu übernehmen, die durch Corona-Sicherheitsmaßnahmen entstehen.
Geschehe dies nicht, werde der unterfertige Elternteil dem Kind gestatten, auf Maske und Desinfektionsmittel in der Schule zu verzichten.
Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!