Von: mk
Bozen – Bis zum 3. April 2020 ist der Zugang zu den Seniorenwohnheimen eingeschränkt. Der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols weist auf die erlassenen Maßnahmen zur Vorbeugung einer Krankheitsübertragung in den Heimen hin.
Die Regierung hat gestern Abend, 4. März 2020, ein neues Dekret zur Vorbeugung und Bekämpfung des COVID-19 erlassen. Darin werden auch den Seniorenwohnheimen Maßnahmen auferlegt. „Wir empfehlen im Sinne des Gesetzesdekrets keine Besuche von Verwandten, Bekannten und Freiwilligen in den Strukturen zuzulassen. Davon betroffen sind auch ergänzende Dienste, die von den Seniorenwohnheimen in der Struktur angeboten werden,“ sagt der Präsident der Seniorenwohnheime Moritz Schwienbacher.
„Wir bitten um Verständnis, diese Maßnahme dient allein zum Schutz der Gesundheit der Heimbewohner,“ erklärt Schwienbacher. Ausnahmen kann der ärztliche Leiter der Struktur ermächtigen, wobei die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung einer Krankheitsübertragung eingehalten werden müssen.