Von: luk
Bozen – Auch in Südtirol müssen alle Einzelhandelsgeschäfte für 15 Tage geschlossen bleiben. Ausgenommen sind jene mit Verkauf von Lebensmitteln und Grundbedarfsgütern. Dies die wesentlichste weitere einschränkende Maßnahme der neuen, achten Verordnung, die Landeshauptmann Arno Kompatscher heute unterzeichnet hat. Die Verordnung setzt das Dekret um, das Ministerpräsident Giuseppe Conte im Hinblick auf den Coronavirus-Notstand (Covid-19) erlassen hat.
Zusätzlich enthält die “Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ansteckung im gesamten Staatsgebiet” auch eine Reihe von Empfehlungen für öffentliche und private Arbeitgeber. Sie soll das Smart Working – ein Arbeitskonzept, das die Flexibilität und Unabhängigkeit der Arbeitnehmer durch die Nutzung moderner Technik unterstützt – und die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz fördern.
Eine weitere Empfehlung richtet der Landeshauptmann an Mensen und Verpflegungseinrichtungen, die Verträge zur Lieferung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer haben. Sie sollen die mit Unternehmen oder Einrichtungen vertraglich vereinbarte Dienstleistung einhalten, sich dabei aber an die Gesundheits- und Hygienevorschriften halten. Die Verpflegungsdienstleistung kann daher nicht für die Öffentlichkeit erbracht werden. In jedem Fall muss der Sicherheitsabstand von einem Meter bei der Verpflegung gewährleistet sein.
Weiterhin geöffnet sind:
Lebensmittelgeschäfte wie Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte;
Apotheken und Drogerien;
Tabaktrafiken und Zeitungsstände;
Elektrogeschäfte, die Computer, Telekommunikation und Haushaltsgeräte verkaufen.
An Tankstellen, auf Autobahnen, an Bahnhöfen und Flughäfen sowie in Krankenhäusern können Bars und Restaurants geöffnet bleiben.
Banken und Versicherungsdienste laufen weiter.
Wäschereien haben geöffnet.
Tankstellenbetreiber, Automechaniker, Installateure und andere Handwerker dürfen weiterhin arbeiten.
Eisenwaren, Glas, Elektronik, Hygieneartikel, Beleuchtungsartikel, orthopädische Artikel, Brillen und Linsen, Parfümerie-Waren, Waschmittel und kleine Haustiere dürfen weiterhin verkauft werden.
Landwirte und Viehzüchter können weiterhin arbeiten
Unternehmen dürfen weiterhin produzieren.
Bestattungsunternehmen bleiben weiterhin tätig.
Die Zustellung von Essen ist weiterhin erlaubt.
Der öffentliche Verkehr bleibt aufrecht.
Gesichert sind auch die grundlegenden öffentlichen Dienste.
Ab heute geschlossen bleiben:
Detailverkauf, ausgenommen Lebensmittel und lebensnotwendige Konsumgüter;
Straßenmärkte;
Bar, Pubs und Restaurants;
Mensabetriebe, die den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht garantieren können.
Friseursalons und Kosmetiksalons.
Industriebetriebe müssen alle Bereiche schließen, die für die Produktion nicht unbedingt nötig sind.
Kindergärten, Schulen, Universitäten, Museen, Kinos, Theater bleiben bis zum 3. April geschlossen.
Erneut ruft Landeshauptmann Kompatscher die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Lage ernst zu nehmen: “Ich kann nur wiederholen: Bleiben Sie möglichst daheim. Verlassen Sie Ihr Zuhause ausschließlich aus wirklich dringenden Gründen. Wer dies nicht tut, schadet unserer Gemeinschaft. Nur durch unsere gemeinsamen Anstrengungen vermeiden wir eine Überlastung der Krankenhäuser.”
Homepage
Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt die laufend aktualisierte Internetseite des Landes Südtirol im Bereich Coronavirus. Dort werden auch alle weiteren offiziellen Informationen sowie Verordnungen, Richtlinien zur Vorsorge und andere Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt.
Bürgertelefon
Auskünfte erteilen sechs Disponenten und ein bis zwei Ärzte täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Grünen Nummer 800 751 751.