Von: mk
Bozen – In Erwartung des vom Ministerrat in Rom gestern angekündigten Gesetzesdekrets zu neuen Anti-Corona-Regeln mit Erleichterungen für die Schulen und Kindergärten haben die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato im Einvernehmen mit Gesundheitslandesrat Thomas Widmann heute ein Rundschreiben unterzeichnet, das die mögliche Aussetzung des Schulbetriebs in Präsenz für Kindergärten und Schulen in Südtirol bei Covid-Fällen regelt.
Mit diesem Rundschreiben werden alle Schulleiter aufgefordert, ab sofort die neuen staatlichen Vorgaben anzuwenden, die am Montag in Kraft treten sollen. Die neuen Regeln sollen dabei rückwirkend auch für jene Situationen gelten, in denen in den vergangenen Tagen das Aussetzen des Präsenzunterrichts durch die Führungskräfte erfolgt ist und die Betroffenen noch keine Quarantäne- oder Isolationsbescheide des Sanitätsbetriebs erhalten haben. Falls bereits Quarantäne- oder Isolationsbescheide vorliegen, bleiben diese Bescheide aufrecht und werden nicht rückwirkend annulliert. Der Wiedereintritt der Kinder und Jugendlichen sowie des Personals mit entsprechenden Bescheiden ist somit erst nach Ablauf der Quarantänefrist möglich.
Kindergarten und Grundschule
In den Kindergärten werden die Aktivitäten bis zu vier positiven Corona-Fällen in Präsenz fortgesetzt. Ab dem fünften positiven Corona-Fall wird der Betrieb für fünf Tage ausgesetzt.
In den Grundschulen bleibt der Präsenzunterricht bei bis zu vier positiven Corona-Fällen aufrecht, unter der Voraussetzung, dass Lehrpersonen und Schulkinder, die über sechs Jahre alt sind, eine FFP2-Maske tragen, und zwar bis zum zehnten Tag nach dem letzten bestätigten positiven Covid-Fall. Sofern bei Schulkindern im Präsenzunterricht erste Symptome auftreten, müssen sie sich umgehend einem Test unterziehen (Antigen, Selbsttest oder PCR). Dieser ist – sofern die Symptome bis dahin weiter vorhanden sind – am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit positiv Getesteten zu wiederholen.
Ab dem fünften Corona-Fall ändert sich für geimpfte oder genesene Schulkinder wenig: Sofern sie den Impfzyklus vor weniger als 120 Tage abgeschlossen haben oder vor weniger als 120 Tage genesen sind oder sofern sie die Booster-Impfung erhalten haben, bleiben sie weiter im Präsenzunterricht. Mit einem Unterschied: Sowohl die Kinder (ab sechs Jahren) wie die Lehrer müssen für zehn Tage FFP2-Masken tragen. Alle anderen Kinder dagegen wechseln für fünf Tage in den Fernunterricht.
Mittel- und Oberschule
In den Mittelschulen und Oberschulen gilt Folgendes: Bei einem Corona-Fall unter den Schülerinnen und Schüler, bleibt der Präsenzunterricht aufrecht – sowohl die zu Unterrichtenden als auch die Lehrpersonen müssen allerdings FFP2-Masken tragen. Ab zwei oder mehreren positiven Fällen unter den Schülerinnen und Schülern bleiben alle jene Jugendlichen in Präsenzunterricht, die vor weniger als 120 Tagen den Impfzyklus abgeschlossen haben oder genesen sind sowie jene, die die Auffrischungs-Impfung erhalten haben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler folgen dem Unterricht für fünf Tage von zu Hause aus.